Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung - Haushaltsjahr 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Stadtrates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 45. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 27.11.2018 ö Vorberatung 2
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.                                        
Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2017 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2017 durch den Haupt- und Personalausschuss und den Stadtrat der Stadt Ichenhausen kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2017 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Zenker übernimmt das Wort und erläutert die Beschlussvorlage.

StRin Schneid erklärt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss mit allen Betroffenen Gespräche geführt habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Buchführung in Ordnung sei. Außerdem müsse man ein Lob an Herrn Stadtkämmerer Fritz und sein Team aussprechen, die die Buchführung das ganze Jahr überwachen.

Beschluss

Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird der Entlastung für den Rechnungszeitraum 2017 zugestimmt.

1. Bürgermeister Robert Strobel nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der 1. Bürgermeister Robert Strobel nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Datenstand vom 07.02.2019 10:16 Uhr