Bei der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen sind zur Zeit Frau Lisa Prösel, Herr Andreas Hegele, Herr Helmut Klingler und Herr Rainer Tomasini zu Standesbeamten bestellt.
Nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können Gemeinden ihre Bürgermeister und Verwaltungsgemeinschaften die Bürgermeister ihrer Mitgliedsgemeinden zu „Heiratsstandesbeamten“ bestellen. Durch die Änderung der Vollzugs-Verordnung zum Personenstandsgesetz (PstVollzV) zum 1.1.1999 wurde jedoch festgelegt, dass die Bestellung von Bürgermeistern, deren Tätigkeit auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt ist („Heiratsstandesbeamte“), mit jeder Wahlperiode neu zu erfolgen hat.
Die neu gewählte Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen kann somit die ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden, Ichenhausen (Bürgermeister Robert Strobel) und Waldstetten (Bürgermeister Michael Kusch) zu „Heiratsstandesbeamten“ bestellen.
Bereits in der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen vom 27.04.2020 wurde die neu gewählte erste Bürgermeisterin der Mitgliedsgemeinde Ellzee, Bürgermeisterin Gabriela Schmucker, vorbehaltlich der Ablegung des Amtseides zur „Heiratsstandesbeamtin“ bestellt.
Nach Art. 2 Abs. 3 AVPStG ist es zudem möglich, auch die stellvertretenden Bürgermeister einer Gemeinde zu „Heiratsstandesbeamten“ zu bestellen.
Sowohl Herr Franz E. Zenker als zweiter Bürgermeister als auch Herr Hubert Schuler als dritter Bürgermeister der Stadt Ichenhausen haben den Wunsch geäußert, zu „Heiratsstandesbeamten“ bestellt zu werden.
Nach Art. 2 Abs. 3 Satz 3 AVPStG sollen die bestellten Bürgermeister zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.
Die Ernennung zum „Heiratsstandesbeamten“ erfolgt nach Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen durch Aushändigung von Urkunden an die Bürgermeister.
Die zu Standesbeamten zu bestellenden Personen sind im Rahmen der Beschlussfassung persönlich beteiligt.