Durchführung von Überwachungen des fließenden und ruhenden Verkehrs durch das Kommunalunternehmen "Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte" für die Stadt Ichenhausen; Bestellung der Mitglieder in den Verwaltungsrat des gKU "Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte"


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 02.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 02.07.2020 ö Entscheidung 10

Sachverhalt

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen hat in der Sitzung am 23.04.2008 beschlossen, für die Stadt Ichenhausen dem Kommunalunternehmen „Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte - Anstalt des öffentlichen Rechts“ mit Sitz in Königsbrunn beizutreten. Somit ist die Stadt Ichenhausen Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R.. Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Überwachung des fließenden und/oder ruhenden Verkehrs im Hoheitsgebiet der Trägerkommunen.

Gemäß § 5 der Unternehmenssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens entsendet jeder Unternehmensträger, je begonnene 25.000 Euro Stammeinlage, ein Mitglied in den Verwaltungsrat (die Einlage der Stadt beträgt 13.000 €). Die von den Trägern entsandten Mitglieder des Verwaltungsrates werden von den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeinderäten für sechs Jahre bestellt.

Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrates, die dem Stadt- bzw. Gemeinderat der Trägergemeinden angehören, endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Stadt- bzw. Gemeinderat. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.

Aufgrund der im März durchgeführten Bayerischen Kommunalwahlen war es für die Stadt daher notwendig, den Beschluss zur Entsendung eines Mitglieds in den Verwaltungsrat und dessen Stellvertreters zu erneuern. Sämtliche Kosten, die durch den Beitritt zum Kommunalunternehmen angefallen sind bzw. noch anfallen werden, werden von der Stadt Ichenhausen getragen.

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Ichenhausen vom 02.06.2020 wurden

-        Herr 1. Bürgermeister Robert Strobel zum Verbandsrat sowie
-        Herr 2. Bürgermeister Franz E. Zenker als dessen Stellvertreter

in den Verwaltungsrat bestellt.

Da die Verkehrsüberwachung eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises darstellt und somit die VGem für die Stadt Ichenhausen zuständig ist, ist diese Bestellung noch von der Gemeinschaftsversammlung der VGem Ichenhausen zu bestätigen.

Beschluss

Die Bestellung von Herrn 1. Bürgermeister Robert Strobel als Verbandsrat sowie Herrn 2. Bürgermeister Franz E. Zenker als Stellvertreter in den Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. für die Stadt Ichenhausen wird hiermit bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2021 11:27 Uhr