Bestellung der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden zu "Heiratsstandesbeamten" des Standesamtsbezirks der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 02.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 02.07.2020 ö Entscheidung 9

Sachverhalt

Bei der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen sind zur Zeit Frau Lisa Prösel, Herr Andreas Hegele, Herr Helmut Klingler und Herr Rainer Tomasini zu Standesbeamten bestellt.

Nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können Gemeinden ihre Bürgermeister und Verwaltungsgemeinschaften die Bürgermeister ihrer Mitgliedsgemeinden zu „Heiratsstandesbeamten“ bestellen. Durch die Änderung der Vollzugs-Verordnung zum Personenstandsgesetz (PstVollzV) zum 1.1.1999 wurde jedoch festgelegt, dass die Bestellung von Bürgermeistern, deren Tätigkeit auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt ist („Heiratsstandesbeamte“), mit jeder Wahlperiode neu zu erfolgen hat.

Die neu gewählte Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen kann somit die ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden, Ichenhausen (Bürgermeister Robert Strobel) und Waldstetten (Bürgermeister Michael Kusch) zu „Heiratsstandesbeamten“ bestellen.

Bereits in der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen vom 27.04.2020 wurde die neu gewählte erste Bürgermeisterin der Mitgliedsgemeinde Ellzee, Bürgermeisterin Gabriela Schmucker, vorbehaltlich der Ablegung des Amtseides zur „Heiratsstandesbeamtin“ bestellt.

Nach Art. 2 Abs. 3 AVPStG ist es zudem möglich, auch die stellvertretenden Bürgermeister einer Gemeinde zu „Heiratsstandesbeamten“ zu bestellen.

Sowohl Herr Franz E. Zenker als zweiter Bürgermeister als auch Herr Hubert Schuler als dritter Bürgermeister der Stadt Ichenhausen haben den Wunsch geäußert, zu „Heiratsstandesbeamten“ bestellt zu werden.

Nach Art. 2 Abs. 3 Satz 3 AVPStG sollen die bestellten Bürgermeister zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.

Die Ernennung zum „Heiratsstandesbeamten“ erfolgt nach Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen durch Aushändigung von Urkunden an die Bürgermeister.

Die zu Standesbeamten zu bestellenden Personen sind im Rahmen der Beschlussfassung persönlich beteiligt.

Diskussionsverlauf

Bei der jeweiligen Abstimmung waren die betroffenen Personen persönlich beteiligt und von der Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss

1. Herr 1. Bürgermeister Robert Strobel wird weiterhin zum „Heiratsstandesbeamten“ bestellt. Die Tätigkeit ist auf die Vornahme von Eheschließungen eingeschränkt. Die Verwaltung wird angewiesen, eine entsprechende Urkunde auszufertigen und auszuhändigen.

2. Herr 1. Bürgermeister Michael Kusch wird weiterhin zum „Heiratsstandesbeamten“ bestellt. Die Tätigkeit ist auf die Vornahme von Eheschließungen eingeschränkt. Die Verwaltung wird angewiesen, eine entsprechende Urkunde auszufertigen und auszuhändigen.

3. Herr 2. Bürgermeister Franz E. Zenker wird zum „Heiratsstandesbeamten“ bestellt. Eine personenstandsrechtliche Kurzschulung ist zu besuchen. Die Tätigkeit ist auf die Vornahme von Eheschließungen eingeschränkt. Die Verwaltung wird angewiesen, eine entsprechende Urkunde auszufertigen und auszuhändigen.

4. Herr 3. Bürgermeister Hubert Schuler wird zum „Heiratsstandesbeamten“ bestellt. Eine personenstandsrechtliche Kurzschulung ist zu besuchen. Die Tätigkeit ist auf die Vornahme von Eheschließungen eingeschränkt. Die Verwaltung wird angewiesen, eine entsprechende Urkunde auszufertigen und auszuhändigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2021 11:27 Uhr