Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 52a


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.09.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Letztmalig in der Sitzung am 20.04.2020 wurde eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und oberirdischen 8 Stellplätzen, wobei davon 3 Stellplätze als Doppelparker genutzt werden sollten, behandelt und dieser zugestimmt. 

Der anschließende Bauantrag mit dann nur noch 6 Wohneinheiten und 9 Stellplätzen, dabei ein Stellplatz als Doppelparker ging im Oktober 2020 mit dem gemeindlichen Einvernehmen an das Landratsamt Günzburg. 

Da bei diesem Bauantrag die Abstandsflächen nicht eingehalten werden konnten, gab das Landratsamt Günzburg dem Bauherrn den Tipp, auf das Inkrafttreten der neuen Bayer. Bauordnung zu warten, in der die einzuhaltende Abstandsfläche auf 0,4 H reduziert wurde. 

Der Bauherr nahm diesen Tipp an und wollte daraufhin das Bauvorhaben nochmals umplanen. 

Im Mai dieses Jahres trat zwischenzeitlich jedoch die neue Stellplatzsatzung der Stadt Ichenhausen in Kraft, so dass bei der beabsichtigten Umplanung nicht nur 8 Stellplätze, sondern 16 + 1 Besucherparkplatz nachzuweisen gewesen wären.

Daher wurde vom Bauherrn eine komplette Umplanung vorgenommen und es soll nunmehr auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen nur noch ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten mit Tiefgarage mit 10 und 4 oberirdischen Stellplätzen errichtet werden. Das Gebäude selber besteht aus einem Keller-, Erd- und Obergeschoss mit Satteldach. Die Höhe des Gebäudes beträgt 7,74 m einschl. Dach, die beiden Geschosse haben eine Höhe von 6,015 m. 

Das Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen, da es für den Bereich des Grundstückes keinen Bebauungsplan gibt. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Die Einfügung ist gegeben, da sich in der näheren Umgebung bereits mehrere zweigeschossige Baukörper befinden, die Erschließung ist ebenfalls gesichert. Nachdem sich auch das neue Bauvorhaben zu dem bisherigen, bereits zugestimmten, wesentlich verbessert hat und zudem ausreichend Stellplätze geschaffen werden, kann aus Sicht der Verwaltung dem neuen Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Diskussionsverlauf

Stadtrat Kollmann freut sich, dass im Innenstadtbereich eine Bebauung in einer Lücke erfolgt. Das Bauvorhaben selber gefällt ihm zudem sehr gut.

Der Vorsitzende spricht an, dass sich hier zeigt, dass die neue Stellplatzsatzung gut ist, da bei einem solchen Bauvorhaben nunmehr ausreichend Stellplätze geschaffen werden. 

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 52a, wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 07:26 Uhr