Bestellung Wahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahlen 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses, 26.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.
Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.
Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.
Nachdem Herr Robert Strobel wieder für das Amt des ersten Bürgermeisters kandidiert, schlägt die Verwaltung für die Stadt Ichenhausen als Wahlleiter und Stellvertreterin folgende Bedienstete der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen vor:
Wahlleiter: Herr Andreas Hegele
Vertreterin: Frau Amelie Kusch
Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt.
Beschluss
Herr Andreas Hegele wird zum Wahlleiter für die Stadt Ichenhausen berufen. Frau Amelie Kusch wird zur stellv. Wahlleiterin für die Stadt Ichenhausen berufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.04.2020 07:59 Uhr