Vollzug des Bundesberggesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; UVP-Vorprüfung für die Fortführung des Tontagebaus "Ichenhausen" der Josef Schmidt GmbH & Co. KG


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Stadtrates, 06.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
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Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 06.08.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 05.07.2019 übersandte das Bergamt Südbayern der Stadtverwaltung das ebenfalls als Anlage beigefügte Gutachten der Firma arguplan GmbH, Karlsruhe, wonach für die Erweiterung der Tongrube Schmidt in östliche Richtung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen sei. Anlass dieser Prüfung war der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 27.03.2019 i.S. Schutzgemeinschaft Hochwang gegen die Firma Tonwerke Schmidt, in dem das Gericht festgestellt hat, dass ein entsprechendes Vorprüfungsverfahren notwendig ist.
Die Vorprüfung des Bergamtes sei zu dem Ergebnis gekommen, dass für das geplante Vorhaben unter Berücksichtigung der bereits umgesetzten bzw. noch vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da durch das Vorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu besorgen sind.
Das Bergamt Südbayern bat die Stadtverwaltung bis zum 19.07.2019 „mitzuteilen, ob sich aus Ihrer Sicht dem Ergebnis der Vorprüfung des Bergamtes angeschlossen werden kann. Wenn keine Rückmeldung erfolgt, gehen wir davon aus, dass ihre bisherigen Äußerungen im Verfahren Bestand haben und auch Sie keine erheblichen Umweltauswirkungen, die eine UVP-Pflicht begründen würden, erkannt haben.“  

Da es sich bei dieser Angelegenheit um kein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, bat die Stadtverwaltung mit Schreiben vom 11.07.2019 um Fristverlängerung bis zum 09.08.2019, um die Angelegenheit im Gremium beraten zu können. Gleichzeitig wurden für eine städtische Bewertung die Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden beim Bergamt angefordert.

Mit dem Antwortschreiben vom 15.07.2019 teilte das Bergamt Südbayern (s. Anlage) mit, dass einer Fristverlängerung nicht zugestimmt werden könne, da das Bergamt die Vorprüfung spätestens sechs Wochen nach Erhalt der notwendigen Angaben abschließen müsse und im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder besonderen Schwere für eine Fristverlängerung nicht gegeben seien. Zudem teilte das Bergamt Südbayern mit, dass dessen Schreiben vom 05.07.2019 „der Information der bisher Beteiligten über das Ergebnis der überschlägigen Prüfung des Bergamtes gedient habe. Auch sollte die entfernte Möglichkeit eingeräumt werden, auf erhebliche Umwelteinwirkungen des Projekts, die offensichtlich im Rahmen der Vorprüfung nicht behandelt wurden, hinzuweisen.“

Die Stadtverwaltung wiederholte mit Schreiben an das Bergamt Südbayern vom 19.07.19 die Forderung nach einer Fristverlängerung zur Behandlung in den städtischen Gremien sowie auf Übersendung der Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden. Für den Fall, dass die Fristverlängerung nicht gewährt wird, wurden von Seiten der Verwaltung rein vorsorglich Bedenken gegen die vom Bergamt festgestellten Erkenntnisse erhoben. Auch wurde an die Stellungnahme der Stadt vom 03.05.2017 im Rahmen des Erweiterungsantrags der Tongrube erinnert, wonach seitens der Stadt dem Antrag auf Fortführung des Tontagebaus nur zugestimmt werde, sofern die zuständigen Fachbehörden zur Wiederverfüllung mit Material bis zur Einbauklasse Z2 keine Bedenken äußern würden und eine Gefährdung von Mensch und Umwelt durch das Verfüllmaterial ausgeschlossen werden könne.

Mit Schreiben vom 26.07.2019 nahm die Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, Stellung zum Schreiben der Stadt vom 19.07.2019. Das Bergamt erklärte, dass in deren Schreiben vom 05.07.2019 keine Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme formuliert sei. Das Schreiben sollte, wie in dem Schreiben vom 15.07.19 mitgeteilt, nur als Information dienen. Es sollte lediglich die Möglichkeit eröffnet werden, Anregungen vorzubringen.
In diesem Schreiben ist des Weiteren aufgeführt, dass das Bergamt von allen Fachbehörden die Rückmeldung bekommen hätte, dass sich der Feststellung des Bergamtes, im Fall des Tontagbaus Ichenhausen keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen zu müssen, angeschlossen würde.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Thematik in seiner Sitzung am 29.07.19 vorberaten und empfiehlt dem Stadtrat, eine Stellungnahme an das Bergamt mit folgenden Anregungen abzugeben:
-        Die vorgesehene Z2-Ablagerung ist im Antrag der Firma Josef Schmidt GmbH & Co.KG Tonwerk Schmidt und im Gutachten der Firma arguplan GmbH bisher nicht abgehandelt. Dies ist nachzuholen, und es ist aufzuzeigen wie eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.  
-        Die Regenwasserableitung von den rekultivierten Flächen ist mit darzustellen. Schließlich kam es in jüngster Zeit immer wieder zum Abfluss von Regenwasser vom Gelände der Fa. Tonwerke Schmidt auf die Nachbargrundstücke. Dabei ist darauf einzugehen, wie bei Starkregen verhindert wird, dass Wasser auf Nachbargrundstücke läuft.
-        Die Behandlung des Regenwassers aus dem Bereich, in dem Z2-Material verfüllt wird, soll        ebenfalls im Antrag der Firma Schmidt und im Gutachten der Firma arguplan abgehandelt werden.

Bürgermeister Strobel erläutert den Sachverhalt wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt.

Diskussionsverlauf

Auf die Bitte von StRin Schweiger, hier endlich Fakten zu schaffen, damit auch „Nörgler und Kritiker“ zufrieden gestellt werden können, erklärt Bürgermeister Strobel, dass die Stadt bisher jede Möglichkeit genutzt habe, Belange, Anregungen und Hinweise zu formulieren. Das bergrechtliche Verfahren biete der Stadt jedoch weniger Möglichkeiten als ein Baugenehmigungsverfahren, da hier nicht nach dem gemeindlichen Einvernehmen im Sinne des Baurechts gefragt werde.

StR Abt weist hinsichtlich der Anmerkung von StRin Schweiger zu Nörglern und Kritikern darauf hin, dass die Schutzgemeinschaft Hochwang unter hohem finanziellen Aufwand einen Prozess geführt und diesen vorübergehend gewonnen habe. Das Ergebnis sei ein schwebendes Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung, über das jetzt gerichtlich entschieden werden muss.
Bürgermeister Strobel stimmt dem zu. Federführend sei jetzt das Bergamt Südbayern. Die Fa. Tonwerke Schmidt habe alle erforderlichen Unterlagen zur UVP-Prüfung nachgereicht, um Verfahrensfehler heilen zu können. Es müsse nun die Entscheidung des Bergamtes Südbayern als auch das Gerichtsurteil abgewartet werden.

StR Kehrle befürwortet die Anregungen der Verwaltung gegenüber dem Bergamt Südbayern.
Er sieht darin eine Ergänzung des vorliegenden Gutachtens, das bereits viele Punkte beinhalte.

Beschluss

Gegenüber der Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, sollen die Schreiben der Stadt um folgende Anregungen ergänzt werden:
-        Die vorgesehene Z2-Ablagerung ist im Antrag auf UVP-Vorprüfung der Firma Josef Schmidt GmbH & Co.KG Tonwerk Schmidt und im Gutachten der Firma arguplan GmbH bisher nicht abgehandelt. Dies ist nachzuholen, und es ist aufzuzeigen wie eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.  
-        Die Regenwasserableitung von den rekultivierten Flächen ist mit darzustellen. Schließlich kam es in jüngster Zeit immer wieder zum Abfluss von Regenwasser vom Gelände der Fa. Tonwerke Schmidt auf die Nachbargrundstücke. Dabei ist darauf einzugehen, wie bei Starkregen verhindert wird, dass Wasser auf Nachbargrundstücke läuft.
-        Die Behandlung des Regenwassers aus dem Bereich, in dem Z2-Material verfüllt wird, soll        ebenfalls im Antrag auf UVP-Vorprüfung der Firma Schmidt und im Gutachten der Firma arguplan abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2019 15:56 Uhr