Neuerlass der Bücherei-Gebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Marktgemeinderat, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 17. Marktgemeinderat 09.04.2024 ö beschließend 3.3

Beschluss

Auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes (KG) und der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Langquaid folgende Satzung:

§ 1
Gebührenerhebung

(1) Die satzungsmäßige Benutzung der Bücherei des Marktes Langquaid ist vorbehaltlich des Absatzes 2 gebührenfrei.

(2) Der Markt Langquaid erhebt Gebühren für:

  • die Ausstellung und Verlängerung eines Leserausweises
  • die Ersatzausstellung abhanden gekommener Leserausweise
  • die Überschreitung der Leihfrist
  • die Ausleihe von DVDs, Tonies und Nintendospielen.

§ 2
Gebühr für die Ausstellung und Verlängerung eines Leserauswelses

(1) Die Gebühr für die Ausstellung eines Leserausweises für ein Jahr sowie für die
Verlängerung des Leserausweises um ein Jahr beträgt:

Für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, hier auch:
Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Arbeitslose, Schwerbehinderte, juristische Personenvereinigungen, Behörden, Anstalten:                        15,00 €

Für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahren:                           5,00 €

Für Familien:
Als Familien gelten Ehen, eingetragene Lebenspartnerschaften,
Patchwork-Familien und Alleinerziehende mit mehreren Kindern. 
Voraussetzung ist, dass alle Familienmitglieder den gleichen Haupt-
wohnsitz haben:                                                                        20,00 €
§ 3
Gebühr für die Ersatzausstellung eines Leserausweises

Für die ersatzweise Ausstellung eines Leserausweises wird bei allen Personen eine
Gebühr von 3,00 € erhoben.

§ 4
Gebühr für die Ausleihe von DVDs, Tonies und Nintendospielen

Die Gebühr für DVDs, Tonies und Nintendospiele pro Ausleihe / pro Verlängerung beträgt 0,50 €.
§ 5
Gebühr für die Überschreitung der Leihfrist

(1) Wird die Leihfrist überschritten (§ 3 Abs. 3 der Benutzungssatzung für die Gemeindebücherei), so ist unabhängig von einer Rückgabeaufforderung eine Versäumnisgebühr zu entrichten.

(2) Die Versäumnisgebühr beträgt pro Verleihgegenstand und angefangene
Woche 0,50 €.
§ 6
Bearbeitungsgebühren

Für Bescheide der Bücherei wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 5,00 € erhoben, insbesondere für

  • die 2. Mahnung bei Überschreiten der Leihfrist,
  • die Bescheide im Rahmen der Vollstreckung (§ 3 Abs. 5 der Benutzungssatzung),
  • den Ausschluss von der Benutzung der Bücherei (§ 4 Abs. 4 der Benutzungssatzung).
§ 7
Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1) Die Gebührenschuld entsteht

  • im Falle des § 2 und § 3 mit der Aushändigung bzw. Verlängerung des Leserausweises,
  • im Falle des § 4 mit der Ausleihe von DVDs, Tonies und Nintendospielen
  • im Falle des § 5 mit dem Beginn der Überschreitung der Leihfrist und
  • im Falle des § 6 mit Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids.

(2) Die Gebührenschuld wird mit dem Entstehen fällig.

§ 8
Gebührenschuldner

Schuldner von Gebühren ist derjenige, auf dessen Namen der Leserausweis ausgestellt ist bzw. bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter.

§ 9
Ersätze

(1) Bei Beschädigung oder Verlust von Medien/Verleihgegenständen werden entsprechend der öffentlich-rechtlichen Haftung des Benutzers, des gesetzlichen
Vertreters bei Minderjährigen bzw. des Vertretungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters bei juristischen Personen, Personenvereinigungen etc. (§ 6 der
Benutzungssatzung) Ersatzleistungen in Höhe des Wiederbeschaffungswertes
festgesetzt.

§ 10
Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt am 01.06.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 01.10.2021 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2024 11:08 Uhr