Entlastung des 1. Vorsitzenden für das Haushaltsjahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 25.06.2020 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Gleichzeitig zur Feststellung der Jahresrechnung 2018 wird mit einem getrennten Beschluss über die Entlastung des 1. Vorsitzenden entschieden, der für die Haushaltsführung verantwortlich war. Entlastung bedeutet, dass sich die Gemeinschaftsversammlung mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden erklärt, dass sie die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

Der 1.Vorsitzende nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Entlastung des 1. Vorsitzenden für das Haushaltsjahr 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2021 11:04 Uhr