Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf der Fl.Nr. 269/18 der Gemarkung Ramerberg (Seilerstraße 18)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 06.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 06.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nr. 6 Eich West – 1. Änderung“ und begründet sich somit nach §30 BauGB bzw. den baurechtlichen Festsetzungen innerhalb des Bebauungsplanes.

Das Vorhaben wurde mit der Genehmigungsfreistellung vom 15.02.2022 freigestellt, da die eingereichten Planunterlagen und somit die geplante Ausführung zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelcarport den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.

Bei einer Baukontrolle am 21.07.2022 durch das Landratsamt Rosenheim wurde jedoch festgestellt, dass die Bodenplatte um 0,08 m (488,43 ü. NN) über dem im Bebauungsplan zulässigen Maß (488,35 ü. NN) errichtet wurde.

Die Wandhöhe wurde von der Oberkante der Bodenplatte bis zum vorhandenen Giebel gemessen. Die Höhe misst aktuell 6,24 m. Nach mehrmaliger Nachfrage durch die Bauaufsicht beim Bauherrn erklärte dieser, dass der Giebel noch nicht fertig sei. Es fehlt noch der Ringanker. Wenn man den noch nicht errichteten Ringanker samt Dachaufbau berücksichtigt, ergibt sich eine rechnerische Wandhöhe von ca. 6,74 m (6,24 m + 0,50 m für Ringanker und Dachaufbau). Damit weicht die tatsächlich zu erwartende Wandhöhe um etwa 0,50 m von der in den Planunterlagen dargestellten Wandhöhe ab.

Das Gebäude hat eine Größe von ca. 11,50 auf 9,50 m.
Die Wandhöhe beträgt in der Tektur-Planung 6,74 m und die Gebäudehöhe beträgt 9,26 m.
Dies entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes (50 cm zu hoch).

Die Abstandsflächen können weiterhin auf dem Baugrundstück bzw. in einem rechtlich zulässigen Maß auf der angrenzenden, öffentlichen Verkehrsfläche dargestellt werden.
Die Zufahrt ist gesichert über die gemeindliche Straße „Seilerstraße“.

Ein rechnerischer als auch zeichnerischer Stellplatznachweis liegen den Antragsunterlagen bei und können somit nachgewiesen werden.
Der Anschluss an die gemeindliche Wasser- bzw. Abwasserversorgung ist vorhanden.
Das Niederschlagswasser wird vollständig auf dem Baugrundstück versickert.

4 von 6 Nachbarunterschriften sind vorhanden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Zur Tekturplanung zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf der Fl.Nr. 269/18 der Gemarkung Ramerberg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

Datenstand vom 06.10.2022 09:47 Uhr