Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Gartenhütte auf der Fl.Nr. 598/3 der Gemarkung Ramerberg (Am Feld 15, OT Sendling)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 27.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauausschussmitglied Florian Baumann ist aufgrund von persönlicher Beteiligung nach Art. 48 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nr. 4 Sendling – Mitte, 4. Änderung“ und begründet sich somit nach §30 BauGB bzw. den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Geräteschuppens mit den Maßen 4 x 5 m und einer Wandhöhe von 2,60 m.
Somit sind alle Kriterien für ein verfahrensfreies Vorhaben i. S: d. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a BayBO (Garagen/Carport bis 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von 3 m) erfüllt.

Der Carport soll an der an der westlichen Grundstücksseite zur Gemeindestraße „Sendlinger Straße“ mit einem Abstand von 5 m und zum unmittelbaren Nachbarn in nördlicher Richtung mit einem Abstand von 3,5 m errichtet werden. Die Gartenhütte soll somit außerhalb der für Bebauung festgelegten Flächen errichtet werden und bedarf einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ wird durch die Errichtung der Gartenhütte nicht überschritten.

Ebenfalls wird mit dem Antrag eine Befreiung von der Freihaltung der Ortsrandeingrünung gestellt. Die Gartenhütte selbst soll außerhalb der Ortsrandeingrünung errichtet werden, jedoch würde die Zufahrt die Ortsrandeingrünung queren.
Geplant wäre hier eine Zufahrtsfläche mit ca. 35 – 40 m², welche mit wasserdurchlässigem Material errichtet werden soll.
Eine Zufahrt zum Gartenhaus wäre, aus Sicht der Verwaltung, über 2 Fahrstreifen mit einer Breite von jeweils z. B. 1 Meter ebenfalls möglich; so könnte mehr Oberfläche entsprechend der Ortsrandeingrünung bestehen bleiben.
Gemäß der im Bebauungsplan festgesetzten Ortsrandeingrünung müssen 2 Bäume gepflanzt werden, welche bis dato noch nicht gepflanzt sind.
Ein Abrücken der Bäume um 1,5 m ist erlaubt, also könnten die Bäume abgerutscht werden und es würde keine Überschneidungen mit der Zufahrt zum Geräteschuppen geben.

Das Bauvorhaben löst keine Abstandsflächen aus.
Mit dem Vorhaben wird keine Wohnfläche geschaffen, weshalb keine Stellplätze notwendig sind.
Die Zufahrt erfolgt über die Gemeindestraße „Sendlinger Straße“.
Ein Anschluss an die Trinkwasser-bzw. Abwasserversorgung ist für dieses Vorhaben nicht notwendig.
Eine Erklärung zur Beseitigung von Niederschlagswasser ist bei verfahrensfreien Vorhaben nicht notwendig, vermutlich lässt es der Bauherr versickern oder sammelt es für die Gartenbewässerung.

Die Unterschrift des unmittelbaren Nachbarn liegt nicht vor, vermutlich wurde auch nicht nachgefragt, da in den Antragsunterlagen kein Nachbar aufgeführt wurde.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Gartenhütte auf der Fl.Nr. 598/3 der Gemarkung Ramerberg (Am Feld 15, OT Sendling) wird stattgegeben.
Die Errichtung der Zufahrt in der geplanten Größe wird nicht bewilligt, hier dürfen nur 2 Fahrstreifen mit einer Breite von jeweils, maximal 1,00 m errichtet werden.
Die Fahrsteifen müssen mit wasserdurchlässigem Material, wie z. B. Rasengittersteine, errichtet werden.
Die beiden, im Bebauungsplan festgesetzten, Bäume sollen zeitnah, in der nächsten Pflanzperiode, eingepflanzt werden und der Gemeinde Ramerberg selbstständig, mit Bildern, mitgeteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2023 14:00 Uhr