Wasserversorgung: Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.05.2022 hinsichtlich der prozentualen Aufteillung des Verbesserungsbeitrages
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 22.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf der Sitzung am 31.05.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde zu 70 % über einmalige Verbesserungsbeiträge zu finanzieren.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die Verbesserungsbeiträge mit einem Anteil von 30 % für die Grundstücksfläche und mit einem Anteil von 70 % für die Geschossfläche zu errechnen.
Nach Mitteilung der Firma KUBUS wurde in der Vergangenheit bei der Kalkulation von Herstellungsbeiträgen die Gewichtung der Investitionskosten mit 10 % auf die Grundstücksflächen und mit 90 % auf die Geschossflächen festgesetzt.
Diese früher getroffene Festsetzung darf nicht verändert werden, da dies zu einer Ungleichbehandlung von Alt- und Neuanschließern führen würde.
Seitens der Verwaltung wird deshalb empfohlen den Gemeinderatsbeschluss vom 31.05.2022 bezüglich der Aufteilung des Verbesserungsbeitrages zu 30 % für die Grundstücksfläche und zu 70 % für die Geschossfläche aufzuheben.
Beschluss
Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, den Gemeinderatsbeschluss vom 31.05.2022 hinsichtlich der Errechnung der Verbesserungsbeiträge mit einem Anteil von 30 % für die Grundstücksfläche und mit einem Anteil von 70 % für die Geschossfläche aufzuheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2022 14:44 Uhr