Wasserversorgung: Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.05.2022 hinsichtlich der prozentualen Aufteillung des Verbesserungsbeitrages


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Auf der Sitzung am 31.05.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde zu 70 % über einmalige Verbesserungsbeiträge zu finanzieren.

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Verbesserungsbeiträge mit einem Anteil von 30 % für die Grundstücksfläche und mit einem Anteil von 70 % für die Geschossfläche zu errechnen.

Nach Mitteilung der Firma KUBUS wurde in der Vergangenheit bei der Kalkulation von Herstellungsbeiträgen die Gewichtung der Investitionskosten mit 10 % auf die Grundstücksflächen und mit 90 % auf die Geschossflächen festgesetzt.

Diese früher getroffene Festsetzung darf nicht verändert werden, da dies zu einer Ungleichbehandlung von Alt- und Neuanschließern führen würde.

Seitens der Verwaltung wird deshalb empfohlen den Gemeinderatsbeschluss vom 31.05.2022 bezüglich der Aufteilung des Verbesserungsbeitrages zu 30 % für die Grundstücksfläche und zu 70 % für die Geschossfläche aufzuheben. 

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, den Gemeinderatsbeschluss vom 31.05.2022 hinsichtlich der Errechnung der Verbesserungsbeiträge mit einem Anteil von 30 % für die Grundstücksfläche und mit einem Anteil von 70 % für die Geschossfläche aufzuheben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 14:44 Uhr