Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines Zweifamilienhauses auf der Fl.Nr. 737 und 737/5 der Gemarkung Ramerberg (Am Gries 24a)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und wird somit nach §34 BauGB begründet.

Der Bauherr beantragt eine Aufstockung des süd-östlichen gelegen Querbaus des bestehenden Zweifamilienhauses.
Der aufzustockende Querbau hat eine Breite von 9,55 m und eine Länge von 12,89 m.
In diesen Maßen wird das Gebäude nicht verändert.

Die aktuelle Höhe des bestehenden Gebäudes beträgt in der Wandhöhe ca. 3,50 m und die ursprüngliche Firsthöhe beträgt ca. 6,16 m.
Durch die Aufstockung soll die Wandhöhe auf 5,39 m erhöht werden, so dass die Firsthöhe dann 7,32 m erreicht.
Der bestehende Teil des Gebäudes, welcher unverändert bleibt, hat weiterhin eine Firsthöhe von 6,16 m.

Alle Abstandsflächen können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Ein zeichnerischer als auch rechnerischer Stellplatznachweis für die 4 erforderlichen Stellplätze liegen dem Antrag bei.

Die Zufahrt erfolgt über die gemeindliche Straße „Am Gries“.
Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und Kanalisation ist aufgrund des Bestandsgebäudes bereits vorhanden.
Das Niederschlagswasser soll wie bereits vorhanden, auf dem Baugrundstück versickern; die Dachfläche erhöht sich durch die Aufstockung nur minimal.

Die Unterschriften der Nachbarn liegen alle vor.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2023 14:04 Uhr