Feuerwehrwesen; Zuschuss für den Erwerb von Führerscheinen der Kasse C
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 24.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Führen eines Einsatzfahrzeugs ist ein Führerschein der Klasse C notwendig. Dieser ist auf 5 Jahre befristet und wird nur nach Prüfung der gesundheitlichen Eignung verlängert.
Für die Aktiven der freiwilligen Feuerwehr werden laut Gemeinderatsbeschluss vom 16.02.2016 bereits auf Antrag die Kosten für die Verlängerung eines Führerscheins der Klasse C übernommen. Bezüglich des Erwerbs des notwenigen Führerscheins wurden allerdings keine Regelungen getroffen. Seitens der Verwaltung besteht auch keine Kenntnis, ob in der Vergangenheit entsprechende Zuschussanträge gestellt wurden.
Mit Eingangsdatum vom 05.01. bzw. 19.01.2023 beantragte die Freiwilligen Feuerwehr Ramerberg für drei aktive Mitglieder für den Führerscheinerwerb je einen Zuschuss in Höhe von 1.000 €.
Nach Mitteilung des Feuerwehrkommandanten sind zwei Feuerwehrleute in der Ausbildung, ein Feuerwehrmann hat den Führerschein bereits erworben.
Üblicherweise werden diese Kosten von den jeweiligen Gemeinden bezuschusst, zumal Feuerwehrdienstleistende nach Art. 11 Absatz 1 Satz 3 Anspruch auf eine angemessene Entschädigung der notwendigen Auslagen haben.
Die Verwaltung empfiehlt, den Erwerb eines Führerscheins der Klasse C für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mit je 1.000 € unter der Voraussetzung zu bezuschussen, dass sich der Feuerwehrdienstleistende für 5 Jahre bei der freiwilligen Feuerwehr Ramerberg verpflichtet. Bei Nichteinhaltung, ist der Zuschuss anteilig (20 % je Jahr) an die Gemeinde zurückzuzahlen.
Beschluss
Der Erwerb eines Führerscheins der Klasse C für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wird mit je 1.000 € unter der Voraussetzung bezuschusst, dass sich der Feuerwehrdienstleistende für 5 Jahre bei der freiwilligen Feuerwehr Ramerberg verpflichtet. Bei Nichteinhaltung, muss der Zuschuss anteilig (20 % je Jahr) an die Gemeinde zurückbezahlt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung auszuarbeiten. Es sollen maximal 3 Feuerwehrleute pro Kalenderjahr einen entsprechenden Zuschuss erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.03.2023 16:23 Uhr