Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Bundesstraße 15 – Mittelsendling“ zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Das Landratsamt Rosenheim hat die Gemeinde Ramerberg mit Schreiben vom 04.08.2022 dazu aufgefordert, die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 7 „Bundesstraße 15- Mittelsendling“ zu einem ausgebauten/nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. 
In diesem Schreiben wurde auf die Möglichkeit der förmlichen Beanstandung bzw. der Ersatzvornahme durch das LRA hingewiesen. 

In der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wurde die Aufhebung des alten Beschlusses sowie eine geänderte Beschlussfassung zur Abstufung zum ausgebauten/nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg mehrheitlich abgelehnt. Die Entscheidung des Gemeinderates wurde dem LRA fristgemäß mitgeteilt.

Am 30.11.2022 führte das LRA erneut einen Ortstermin durch und überprüfte die Verkehrsbedeutung und den Ausbauzustand auf der gesamten Länger der Straße. Dabei wurde festgestellt, dass die Straße überwiegend der Bewirtschaftung der anliegenden Feldgrundstücke dient und es sich überwiegend um eine Kiesstraße handelt. Lediglich auf einem Teilstück von ca. 55 m im Bereich der Abzweigung von der B 15 (Fl. Nr. 718/7) bis einschließlich des Bereichs der Einmündung der Wasserburger Straße (Fl. Nr. 1127/11) ist eine Teerdecke vorhanden. 

Mit Schreiben vom 08.12.2022 wurde die Gemeinde Ramerberg erneut aufgefordert, den alten Beschluss aus 2017 aufzuheben und den Straßenzug zum ausgebauten/nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. 
Sollte der Gemeinderat dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 3 Monaten nachkommen, wird das Landratsamt Rosenheim die Aufhebung der Beschlüsse sowie die Beschlussfassung zur Umstufung anstelle der Gemeinde vornehmen (Ersatzvornahme). 

Seitens der Verwaltung wird daher die Aufhebung des Beschlusses vom 11.04.2017 sowie die Abstufung des Weges dringend empfohlen, um die Ersatzvornahme und die Erhebung von Verwaltungskosten zu vermeiden

Beschluss

Die unter TOP 5g der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.04.2017 sowie TOP 5.3 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 gefassten Gemeinderatsbeschlüsse zur Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Bundesstraße 15 – Mittelsendling werden aufgehoben. 
Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, einen Teilbereich der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Nr. 7 „Bundesstraße 15 – Mittelsendling“ mit einer Länge von rund 55 Meter zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist die Abzweigung  
B 15 (Fl. Nr. 718/7, Gem. Ramerberg), Endpunkt ist nach der Einmündung der Wasserburger Straße (Fl. Nr. 1127/11, Gem. Ramerberg). 
Zudem wird beschlossen, den restlichen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße, ca. 862 Meter, zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Die Straßenbaulast für diesen Teilbereich geht an die Grundstückseigentümer über. Anfangspunkt ist nach der Einmündung der Wasserburger Straße (Fl. Nr. 1127/11, Gem. Ramerberg), Endpunkt ist an der Einmündung in die Sendlinger Straße (Fl. Nr. 690). 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren bzw. das Umstufungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt.

Datenstand vom 16.06.2023 11:51 Uhr