Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Brandstett-Eich zu einem ausgebauten bzw. zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Das Landratsamt Rosenheim hat die Gemeinde Ramerberg mit Schreiben vom 04.08.2022 dazu aufgefordert, die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 4 „Brandstett-Eich“ zu einem ausgebauten/nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. 
In diesem Schreiben wurde auf die Möglichkeit der förmlichen Beanstandung bzw. der Ersatzvornahme durch das LRA hingewiesen. 

In der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wurde die Aufhebung des alten Beschlusses sowie eine geänderte Beschlussfassung zur Abstufung zum ausgebauten/nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg mehrheitlich abgelehnt. Die Entscheidung des Gemeinderates wurde dem LRA fristgemäß mitgeteilt.

Am 30.11.2022 führte das LRA erneut einen Ortstermin durch und überprüfte die Verkehrsbedeutung und den Ausbauzustand auf der gesamten Länger der Straße. Dabei wurde festgestellt, dass die Straße überwiegend der Bewirtschaftung der anliegenden Feldgrundstücke dient und größtenteils lediglich Spurrinnen ersichtlich sind. Lediglich auf einem Teilstück von ca. 60 m im Bereich der Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße Rott-Zoßöd-Ramerberg (Fl. Nr. 397) bis einschließlich des Bereichs der Einmündung der Zufahrt auf der Fl. Nr. 342 (südlich der Fl. Nr. 342/1) ist eine Teerdecke vorhanden. 

Mit Schreiben vom 08.12.2022 wurde die Gemeinde Ramerberg erneut aufgefordert, den alten Beschluss aus 2017 aufzuheben und den Straßenzug zum ausgebauten/nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. 
Sollte der Gemeinderat dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 3 Monaten nachkommen, wird das Landratsamt Rosenheim die Aufhebung der Beschlüsse sowie die Beschlussfassung zur Umstufung anstelle der Gemeinde vornehmen (Ersatzvornahme). 

Seitens der Verwaltung wird daher die Aufhebung des Beschlusses vom 11.04.2017 sowie die Abstufung des Weges dringend empfohlen, um die Ersatzvornahme und die Erhebung von Verwaltungskosten zu vermeiden

Beschluss

Die unter TOP 5g der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.04.2017 sowie TOP 5.2 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 gefassten Gemeinderatsbeschlüsse zur Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Branstett-Eich werden aufgehoben. 
Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, einen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 4 „Brandstett - Eich“ mit einer Länge von rund 60 m zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist die Abzweigung zur Gemeindeverbindungsstraße Rott-Zoßöd-Ramerberg, der Endpunkt ist nach der Einmündung der Zufahrt auf der Fl. Nr. 342 (südlich der Fl. Nr. 342/1, Gem. Ramerberg). 
Zudem wird beschlossen, den übrigen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 4 „Brandstett - Eich“ mit einer Länge von rund 482 m zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist nach der Einmündung der Zufahrt auf der Fl. Nr. 342, der Gemarkung Ramerberg, der Endpunkt liegt an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 15 „Hinterleitenerstraße“ (Fl. Nr. 308/1). Straßenbaulastträger bei nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer, bei einem ausgebauten Weg die Gemeinde Ramerberg.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren bzw. das Umstufungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Schuster hat sich aufgrund persönlicher Beteiligung der Abstimmung enthalten.

Datenstand vom 16.06.2023 11:51 Uhr