Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Altstadtstraße zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 14.03.2023 ö beschließend 5.4

Sachverhalt

Das Landratsamt Rosenheim hat die Gemeinde Ramerberg mit Schreiben vom 04.08.2022 dazu aufgefordert, die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 19 „Altstadtstraße“ (Alte-Stadt-Weg) zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. 
In diesem Schreiben wurde auf die Möglichkeit der förmlichen Beanstandung bzw. der Ersatzvornahme durch das LRA hingewiesen. 

In der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wurde die Aufhebung des alten Beschlusses sowie eine geänderte Beschlussfassung zur Abstufung zum ausgebauten/nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg mehrheitlich abgelehnt. Die Entscheidung des Gemeinderates wurde dem LRA fristgemäß mitgeteilt.

Am 30.11.2022 führte das LRA einen Ortstermin durch und überprüfte die Verkehrsbedeutung und den Ausbauzustand auf der gesamten Länge der Straße. Dabei wurde festgestellt, dass diese von der Abzweigung B 15 bis nach der Einmündung der Zufahrt zum Anwesen Alte-Stadt-Weg 6 überwiegend der Verbindung des Gemeindeteils mit anderen Verkehrswegen und im Anschluss überwiegend der Bewirtschaftung der anliegenden Feldgrundstücke dienst. 
Es handelt sich hierbei um eine Kiesstraße. Aus Sicht des Landratsamtes kann dieser Wegeteil, da er überwiegend als Verbindung des Gemeindeteils dient, als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet bleiben. Es ist lediglich der Weg ab der Einmündung Alte-Stadt-Weg 6 bis zur Einmündung in die derzeitige GV-Straße „B15-Mittelsendling“ ist als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg umzustufen. 

Mit Schreiben vom 08.12.2022 wurde die Gemeinde Ramerberg erneut aufgefordert, den alten Beschluss aus 2017 aufzuheben und ein Teilstück des Straßenzuges zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umzustufen. 
Sollte der Gemeinderat dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 3 Monaten nachkommen, wird das Landratsamt Rosenheim die Aufhebung der Beschlüsse sowie die Beschlussfassung zur Umstufung anstelle der Gemeinde vornehmen (Ersatzvornahme). 

Seitens der Verwaltung wird daher die Aufhebung des Beschlusses vom 11.04.2017 sowie die Abstufung des Weges dringend empfohlen, um die Ersatzvornahme und die Erhebung von Verwaltungskosten zu vermeiden

Beschluss

Die unter TOP 5d der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.04.2017 sowie TOP 5.1 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 gefassten Gemeinderatsbeschlüsse zur Änderung der Straßenklasse der Gemeindeverbindungsstraße Altstadtstraße werden aufgehoben. 
Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, einen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 19 „Altstadtstraße“ mit einer Länge von rund 410 m zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist nach der Einmündung der Zufahrt zum Anwesen Alte-Stadt-Weg 6 (Fl. Nr. 1112/2, Gem. Ramerberg), der Endpunkt liegt an der derzeitigen Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 7 „B 15 - Mittelsendling“ (Fl. Nr. 1046, Gem. Ramerberg). Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Grundstückseigentümer.         
                
Der erste Teil der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 19 „Altestadtstraße“ behält seine Straßenklasse. Der Straßenzug verkürzt sich damit auf 110 Meter. Eine entsprechende Berichtigung des Karteiblattes ist durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 16.06.2023 11:51 Uhr