Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an die bestehende Werkstatt in Holzrahmenbauweise auf der Fl.Nr. 302/2 der Gemarkung Ramerberg (Loh 3)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschuss Ramerberg, 17.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Loh und somit im bauplanungsrechtlichen Innenbereich.
Es begründet sich demnach nach §34 BauGB.
Der Bauherr beantragt einen Anbau an die bestehende Werkstatt in Holzbaurahmenweise zur Erweiterung des bestehenden Gewerbebetriebes.
Der Anbau hat eine Länge 7,99 m von und eine Breite von 5,36 m und wird in südlicher Richtung mit einer Höhe von 4,19 m (OK First) an die bestehende Werkstatt angebaut.
Alle erforderlichen Abstandsflächen können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Ein Stellplatznachweis ist für die Erweiterung der Werkstatt nicht erforderlich.
Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung sowie an die Kanalisation wird beim Vorhaben nicht benötigt.
Das Niederschlagswasser soll auf dem Baugrundstück versickert werden.
Die Zufahrt ist über eine gemeindliche Verbindungsstraße möglich.
Alle 3 Nachbarschriften sind vorhanden.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.05.2024 10:39 Uhr