Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Reihenhauses mit drei Einheiten auf der Fl.Nrn. 152/6,7,8,9 der Gemarkung Ramerberg (Wiesenweg 3b)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 17.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 17.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich nach §34 BauGB. 
 
Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Reihenhauses mit drei Wohneinheiten und Garage sowie Stellplätzen.
Das Gebäude hat eine Länge von 18,00 m und eine Breite von 12,00 m; eine Wohneinheit hat also 6,00 auf 12,00 m.
Die Wandhöhe des Gebäudes beträgt 6,40 m, die Gebäudehöhe (OK First) beträgt 9,69 m.
Die Garage hat eine Größe von 6,00 auf 9,00 m und eine Höhe von 3,00 m.

Die gesetzlichen Abstandsflächen können nicht alle auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Es erfolgt eine Abstandsflächenübernahme im südlichen Teil des Gebäudes auf die Fl.Nr. 150/9.
Die entsprechende Abstandsflächenübernahme-Erklärung liegt den Antragsunterlagen vom jeweiligen Grundstückseigentümer unterschrieben bei.

Es liegt ein rechnerischer als auch zeichnerischer Stellplatznachweis für die 9 herzustellenden Stellplätze vor.
Die Zufahrt erfolgt über den Wiesenweg.
Der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung sowie die Kanalisation im Trennsystem ist gesichert. 
Das Niederschlagswasser soll auf dem Baugrundstück mittels einer Sickermulde, welche rund um das Grundstück verläuft, versickert werden.

Alle Nachbarunterschriften liegen vor.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

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Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.
Hinweis: Auf das Oberflächenwasser vom westlich gelegenen Hang bei Starkregenereignissen ist zu achten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2024 10:39 Uhr