Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Bundesstraße 15 – Mittelsendling“ zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 08.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 11.04.2017 wurde beschlossen, die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 7 „Bundesstraße 15 – Mittelsendling“ zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg zu widmen.
Da bei Umstufungen gemäß Art. 7 BayStrWG das Landratsamt Rosenheim als Straßenaufsichtsbehörde zu hören ist, wurde dies im Juli 2017 erledigt. Das Landratsamt teilte mit, dass es sich bei der Straße um einen nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg handelt, da die Voraussetzungen für einen ausgebauten Weg nicht gegeben sind. Lediglich die ersten 55 m sind asphaltiert und dienen der Erschließung der Anwesen Wasserburger Straße 1 und 2. Dieser Bereich ist als ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg zu widmen, der restliche Teil der Straße als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg.
Straßenbaulastträger bei einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. Für den Unterhalt der Straße wäre somit nicht mehr die Gemeinde zuständig, sondern die jeweiligen Grundstückseigentümer (vgl. Art. 54 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG).
Die Gemeinde Ramerberg ist gemäß Art. 7 BayStrWG zur Umstufung dieser Straße verpflichtet, einen Ermessensspielraum gibt es dabei nicht.
Der Umstufungsbeschluss vom 11.04.2017 ist entsprechend zu ändern.
Beschluss
Der unter TOP 5b der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.04.2017 gefasste Gemeinderatsbeschluss zur Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße B15 - Mittelsendling wird aufgehoben. Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, einen Teilbereich der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Nr. 7 „Bundesstraße 15 – Mittelsendling“ mit einer Länge von rund 55 Meter zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist die Abzweigung B 15, Endpunkt ist die Schnittstelle zur Fl. Nr. 1127/11, Gemarkung Ramerberg (Westgrenze des Wirtschaftsweges entlang der B 15).
Zudem wird beschlossen, den restlichen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße, ca. 862 Meter, zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Die Straßenbaulast für diesen Teilbereich geht an die Grundstückseigentümer über. Anfangspunkt ist die Schnittstelle zur Fl. Nr. 1127/11, Gemarkung Ramerberg, Endpunkt ist an der Einmündung in die Sendlinger Straße.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren bzw. das Umstufungsverfahren durchzuführen.
Der Beschluss vom 11.04.2017 wird damit gegenstandslos.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung
Auf Wunsch folgende namentliche Erwähnung des Abstimmungsverhaltens:
Für den Beschlussvorschlag:
Gemeinderatsmitglieder Fuchs, Ullmann und Hölzle
Gegen den Beschlussvorschlag:
Gemeinderatsmitglieder Riedl und Zott
Datenstand vom 14.12.2022 14:42 Uhr