Vorlage der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.12.2023 ö 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2022 wurde am 04.10.2023 abgeschlossen. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 25.10.2023 verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2022. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2024 11:52 Uhr