Anbau eines Geräte- und Abstellraumes an das bestehende Schützenheim auf Fl.-Nr. 261/3, Gemarkung Habertsweiler
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 18.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Anbau eines Geräte- und
Abstellraumes an das bestehende Schützenheim
Bauort: Kapellenstraße 18
Fl.-Nr.: 261/3, Gemarkung Habertsweiler
Der vorliegende Bauantrag stellt eine Tektur zum „Antrag auf Anbau eines Geräteraumes an das bestehende Schützenheim“, behandelt in der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2017, dar.
In der damaligen Beschlussvorlage wurde auf das Abweichen der Abstandsflächen bereits hingewiesen und das gemeindliche Einvernehmen hierzu erteilt. Für die Abstandsflächenabweichung lag bei Erstantragsstellung kein Antrag auf „Isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften“ vor, der mit vorliegendem Antrag nachgereicht wurde.
Der Genehmigungsantrag wurde zwischenzeitlich um eine Genehmigung für den Abstellraum im westlichen Anschluss an den Geräteraum ergänzt.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach erteilt dem geplanten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Dies beinhaltet auch die Abweichung von den gesetzlich vorgeschrieben Abstandsflächen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2018 09:29 Uhr