Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns, Fl.-Nr. 237/13, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Doppelstabmattenzauns

Fl.-Nr.:                                237/13, Gemarkung Walkertshofen

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stadelwiese“.
Gem. den textlichen Festsetzungen sind entlang den Straßenfronten Holzzäune mit senkrechter Teilung mit einem Beton- oder Natursteinsockel (höchstens 0,3 m hoch) und einer nicht zu überschreitenden Gesamthöhe von 1,20 m zulässig.

Ausnahmsweise können auch andere Zäune errichtet werden, wenn sie nach Feststellung der Genehmigungsbehörden die beabsichtigte Gestaltung des Ortsbildes nicht verhindern.

Beantragte Befreiung:
Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit einer Zaunhöhe von 1,20 m – 1,40 m.
Bei Montage auf den vorhandenen Betonsockel ergibt sich eine Gesamthöhe von ca. 1,50 m – 1,70 m.  

Begründung:
Zum Schutz der Kinder soll die bestehende Hecke (giftig) entfernt werden.

Beschluss

Da eine Zaunhöhe einschließlich eines Sockels mit max. 1,70 m sehr massiv wirkt, wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit einer Gesamthöhe (Zaun einschließlich Sockel) von max. 1,40 m zugestimmt.
Die Anbringung von Sichtschutzstreifen in den Doppelstabmattenzaun wird nicht gestattet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.10.2020 08:40 Uhr