Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns, Fl.-Nr. 237/13, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 29.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Doppelstabmattenzauns
Fl.-Nr.: 237/13, Gemarkung Walkertshofen
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stadelwiese“.
Gem. den textlichen Festsetzungen sind entlang den Straßenfronten Holzzäune mit senkrechter Teilung mit einem Beton- oder Natursteinsockel (höchstens 0,3 m hoch) und einer nicht zu überschreitenden Gesamthöhe von 1,20 m zulässig.
Ausnahmsweise können auch andere Zäune errichtet werden, wenn sie nach Feststellung der Genehmigungsbehörden die beabsichtigte Gestaltung des Ortsbildes nicht verhindern.
Beantragte Befreiung:
Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit einer Zaunhöhe von 1,20 m – 1,40 m.
Bei Montage auf den vorhandenen Betonsockel ergibt sich eine Gesamthöhe von ca. 1,50 m – 1,70 m.
Begründung:
Zum Schutz der Kinder soll die bestehende Hecke (giftig) entfernt werden.
Beschluss
Da eine Zaunhöhe einschließlich eines Sockels mit max. 1,70 m sehr massiv wirkt, wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit einer Gesamthöhe (Zaun einschließlich Sockel) von max. 1,40 m zugestimmt.
Die Anbringung von Sichtschutzstreifen in den Doppelstabmattenzaun wird nicht gestattet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Datenstand vom 29.10.2020 08:40 Uhr