Finanzplanung - Auswirkungen des Nachtragshaushaltes 2021 - Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinschaftsversammlung Stauden, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 22.06.2021 ö 8

Sachverhalt

Die VG-Versammlung ist sich der langfristigen Auswirkung der Ausweisung einer weiteren Bauhofarbeiterstelle bewusst. Deshalb wird auf eine Anpassung der Finanzplanung im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung 2021 verzichtet. Dies ist von der geltenden Rechtslage (Art. 41 Abs. 2 KommZG i.V.m. Art. 10 Abs. 2 VGemO) gedeckt. Im Rahmen der künftigen regelmäßigen Haushaltsplanungen wird selbstverständlich wieder eine Finanzplanung im üblichen Rahmen durchgeführt.

Beschluss

Für Zwecke der Nachtragshaushaltsplanung 2021 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird auf eine Anpassung der Finanzplanung bzw. eine Darstellung der Auswirkungen der Nachtragsplanung auf die bestehende Finanzplanung ausnahmsweise verzichtet (Art. 41 Abs. 2 KommZG i.V.m. Art. 10 Abs. 2 VGemO).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 14.07.2021 13:21 Uhr