Neubau eines Bürogebäudes mit Halle, Fl.-Nr. 1220/14, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.10.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Bürogebäudes mit Halle

Fl-Nr.:                                1220/14, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Im Hohenlicht II“ in einem Gewerbegebiet (Baufeld Nr. 3).

Geplant ist die Errichtung eines L-förmigen zweigeschossigen Flachdachgebäudes, das mit einer extensiven Dachbegrünung versehen werden soll.
Dem Bauantrag liegt ein Freiflächengestaltungsplan bei, ein schallschutztechnisches Gutachten wird nachgereicht.

Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird folgende isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

Überschreitung der festgelegten Baugrenze im Osten (s. hierzu Lageplan „Baugrenzen“)

Begründung:

  1. Das Gebäude wird an die festgelegte Grenze des Grüngürtels geschoben.
Damit wird keine Umfahrt der Gebäude an der Ostseite stattfinden.

  1. Das Gebäude wird in dieser Lage im schalltechnischen Gutachten berücksichtigt.
Der Baukörper wurde als „Schallschutz“ zum Gewerbehof explizit an die Ostseite geplant, um einen möglichst hohen Schallschutz-Riegel zu erhalten.

  1. Der Grüngürtel wird nach den Vorgaben aufgeforstet.
  2. Beim Abrücken des Gebäudes auf die Baugrenze wären im Osten hinter dem Bauwerk Abstell- und Lagerflächen notwendig.

Das Gremium sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung der Baugrenzen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Manfred Mayr ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.

Datenstand vom 12.11.2021 10:43 Uhr