Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 944/8; 944/7, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 23.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Fl.-Nr.: 944/8; 944/7, Gemarkung Walkertshofen
Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben“, 1. Änderung.
Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Walmdach und angrenzender Doppelgarage mit Walmdach.
Da die geplante Höhenlage der Oberkante des Fertigfussbodens (OK FFB EG) die in der Satzung max. zulässige Höhe um 30 cm überschreitet, wurde eine isolierte Befreiung von dieser Festsetzung beantragt.
Festsetzung unter Punkt 2.4 – Bezugspunkt für die Höhe baulicher Anlagen
„…Die Oberkante Fertigfußboden (OK FB EG) des Erdgeschosses darf max. 0,40 m über der jeweils zugeordneten Erschließungsstraße liegen, gemessen an der Mitte der Grundstückszufahrt.“
Beantragte Befreiung:
Höhenlage OK FFB EG 70 cm über dem Bezugspunkt anstatt 40 cm.
Begründung:
Bei dem vorliegenden Grundstück würde die OK FFB EG deutlich unter dem bestehenden Gelände liegen. Das liegt hauptsächlich an der tief eingeschnittenen Zufahrtsstraße. Das Grundstück wurde durch eine Natursteinmauer, im Schnitt 1,50 m hoch, abgeböscht. Trotz der 30 cm Höherlegung liegt die OK FFB EG an der südlichen Gebäudeecke 43 cm unter dem bestehenden Gelände (s. Ansicht Südwest).
Das Gremium sichtet die Planunterlagen.
Beschluss
Die Gemeinde erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.04.2021 14:42 Uhr