Anpassung der Kindergartengebühren - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 17.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Im Entwurf des Prüfberichtes der überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahre 2017 bis 2020 heißt es zu dem Thema:

„Für den Gebührenhaushalt Kindergarten „Sonnenschein“ ergibt sich im Berichtszeitraum ein Zuschussbedarf in einer Gesamthöhe von 501.730,40 €. Dies entspricht einem durchschnittlichen Defizit von rd. 125 Tsd. € pro Jahr. Die Ausgaben des Kindergartens Mittelneufnach haben sich (u. a. Personalausstattung, Tariferhöhungen usw.) seit 2017 sukzessive erhöht (2017: 273.548,58 €, 2020: 304.456,97 €). Durch die Einführung der Betreuungsförderung der KITA-Kinder haben sich im Prüfungszeitraum auch die Einnahmen erhöht. Das Defizit hat sich seit dem Haushaltsjahr 2018 (144.527,50 €) deutlich reduziert (2020: 98.331,22 €). Der Gebührenanteil der Eltern (2.887,87 €) bei den Einnahmen sank auf 1,4 %.

Da die Gebühren seit 2006 kaum angepasst wurden und aufgrund der derzeitigen finanziellen Lage der Gemeinde wird u. E. eine Gebührenerhöhung im Kindergarten „Sonnenschein“ deutlich jenseits des Elternzuschusses des Freistaates dringend empfohlen. Eine Beteiligung der Elternschaft erscheint daher angesichts der beschränkten finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde tragbar und angemessen. Auf die Ausführungen der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Augsburg, Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vom 16.04.2021 wird hingewiesen.

Durch entsprechende Erhöhung der Gebühren im Kindergarten- bzw. Krippenbereich kann aus Sicht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle das jährliche Betriebskostendefizit (anteilig) reduziert werden.

Die Gebühren im Kindergartenbereich wurden mit Satzung vom 19.09.2016 von 60,00 € auf 66,00 € (Grundgebühr) erhöht. Die vorherige Gebührenerhöhung erfolgte mit Satzung vom 08.08.2006. Aufgrund der niedrigen Gebührenstaffelung erfolgt somit keine Gebührenbeteiligung durch die Eltern. Kindergartenbeiträge werden durch den Freistaat i. H. v. 100,00 € pro Kind/monatlich bezuschusst.

TZ 4

Die Erhöhung der Gebühren des Kindergartens „Sonnenschein“ ist im Gemeinderat zu thematisieren, um das Betriebskostendefizit entsprechend zu reduzieren.

Die bisherigen Gebühren betragen (ohne Spiel- und Teegeld):

§ 5 der Gebührensatzung Höhe der Gebühr

Die Benutzungsgebühren betragen für jeden angefangenen Monat und je Kind
1. für die Kernzeit von über 4 bis 5 Stunden je Tag (Grundgebühr)
66,00 €
2. je ganzer Nutzungsstunde (gerechnet auf den wöchentlichen Tagesdurchschnitt und gerundet) 
 6,00 €



Nach kindergartenrechtlicher Vorschrift müssen die Gebühren gestaffelt werden. Im 31. Newsletter des Sozialministeriums heißt es dazu:

„Entsprechend den Buchungszeiten zu staffeln bedeutet, für jede Stundenkategorie, für die nach Art. 21 Abs. 4 Satz 6 BayKiBiG i. Verb. m. § 19 AVBayKiBiG ein eigener Buchungszeitfaktor festgelegt ist, einen eigenen Elternbeitrag festzusetzen. Von einer entsprechenden Elternbeitragsstaffelung ist dann auszugehen, wenn die Staffelung zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien 
¬ mindestens 10 v. H. des für die Buchungszeitkategorie >3 Stunden bis einschließlich 4 Stunden und 
¬ mindestens 5 Euro beträgt.“

Folgende Gebühren wären denkbar:

Kindergarten
Bis 4 Stunden        120,00 €
Bis 5 Stunden        135,00 €
Bis 6 Stunden        150,00 €

Krippe (falls zutreffend)
Bis 4 Stunden        150,00 €
Bis 5 Stunden        165,00 €
Bis 6 Stunden        180,00 €

Es wäre sinnvoll, wenn den Eltern bis zur Kindergartenanmeldung die voraussichtlichen Gebühren bekannt wären. Die Anpassung sollte zum kommenden Kindergartenjahr in Kraft treten.

Die bisherige Gebührensatzung liegt an.

Diskussionsverlauf

Das Gremium erörtert die Kindergartengebühren. Die Vorsitzende informiert den Gemeinderat über einen Bezug des bayer. Krippengeldes, über die Höhe, Dauer und einen Anspruch. 

Beschluss 1

Die 5 – 6 Plätze der unter 3-jährigen sollen über die Gebühren der erweiterten Gruppen im Kindergarten „Sonnenschein“ abgerechnet werden, wenn keine eigene Krippengruppe gemeldet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Gebührensatzung mit folgenden neuen monatlichen Gebührensätzen zum Beschluss vorzulegen (Beträge bitte anpassen):

Kindergarten
Bis 4 Stunden        120,00 €
Bis 5 Stunden        135,00 €
Bis 6 Stunden        150,00 €

Die 5 – 6 Plätze der unter 3-jährigen werden über die Kindergartengebühren abgerechnet.

Inkrafttreten zum 01.09.2022

Soweit erforderlich soll die Stammsatzung angepasst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2022 11:41 Uhr