Neubau eines EFH - Antrag auf isolierte Befreiung zur Erhöhung der Grundflächenzahl, Fl.-Nr. 1269/12, Gemarkung Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 19.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.12.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage, Carport

Fl.-Nr.:        1269/12, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Riedle“ und wurde
bereits unter Einhaltung der max. zulässigen Grundflächenzahl umgesetzt.

Die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) ist in der Satzung mit 0,35 festgesetzt, wobei gem.
§ 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitung der GRZ bis zu 50 % für
  • Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten
  • Nebenanlagen im Sinne des § 14
  • bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche 
zulässig ist. Somit ergibt sich eine max. zulässige Grundflächenzahl von 0,525.

Der Bauherr möchte nun die bisher nur mit schmalen Fahrspuren befestigte Zufahrt entlang der Ostgrenze des Grundstückes vollflächig pflastern, wodurch sich die GRZ auf 0,597 erhöht.
Hierfür wird eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten max. zulässigen Grundflächenzahl beantragt.

Begründung des Antragstellers:
Durch die Pflasterung erfolgt ein verbesserter Wasser-/Regenablauf über die Rinne in die angeschlossene Zisterne. Bei Schneefall ist der Einfahrtsbereich besser zu räumen.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende zeigt die Örtlichkeit anhand des Lageplanes. Aus dem Gremium wird die Versickerung von Niederschlagswasser angesprochen. Wie in der Begründung erwähnt, ist durch die Pflasterung ein verbesserter Wasser-/Regenablauf gewährleistet. Alle Vorschriften werden durch den Antragsteller eingehalten. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Erhöhung der Grundflächenzahl das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2023 10:28 Uhr