Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, SG 4.41 untere Immissionsschutzbehörde vom 11.11.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 02.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 5.2.2

Sachverhalt

Textauszug: 

Die vorgelegte Satzung ersetzt die gültige Entwicklungssatzung Limberg. Daher ist auch eine erneute Betrachtung/Beurteilung des gesamten Geltungsbereiches notwendig. Hierzu sollten folgende Anmerkungen und Hinweise betrachtet werden: 

1. In Nr. 4.3 der Begründung wird zur Beurteilung immissionsschutzfachlicher Belange auf ein Gutachten der hoock-farny-ingenieure vom 16.02.16 und eine Stellungnahme zum Gutachten vom 12.01.17 zur Beurteilung des Geruchsituation herangezogen. 

Eine Aktualisierung bzw. Prüfung der Beurteilungsgrundlagen (Änderung von Rechtsgrundlagen, aktuelle Daten zu den landwirtschaftlichen Betrieben, …) ist nicht ersichtlich. 

Daher ist eine erneute Begutachtung auf aktueller Datengrundlage und Überarbeitung der Planunterlagen/Begründung notwendig. 

2. Die Unterlagen enthalten auch keine Angaben zum Lärmschutz. Hier wäre daher noch zu prüfen, ob gewerbliche Nutzungen durch die Planung betroffen sind. 

3. Nach Luftbildern (RIWA GIS) erfolgte auch auf Fl.Nr. 966/1 bereits eine Erweiterung der Wohnnutzung. 


Hinweis: 
Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebiets Immissionsschutz. Anderweitige Stellungnahmen anderer Sachgebiete bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentlichen Belange gem. § 1 Abs 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde/Stadt. 



Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:

Die Situation stellt sich wie folgt dar:

Geruchsimmissionen

Für die ursprüngliche Satzung Limberg wurde durch Hoock Farny ein Gutachten Nr. 3371-01_E01 mit Datum vom 16.02.2016 erstellt, welches durch eine Stellungnahme vom 12.01.2017 ergänzt wurde.

Das Gutachten und auch die ergänzende Stellungnahme kamen zum Ergebnis, dass keine Konflikte zwischen Landwirtschaft und Wohnen zu erwarten sind.

Der derzeitige Viehbestand ist im Wesentlichen unverändert und beträgt bei
  • Betrieb Würnstl:                 88 GV
  • Betrieb Kroiss:                50 GV
  • Mayer:                         5 Pferde
  • Betrieb Krautenbacher:         Milchvieh ist außerhalb des Dorfes, im Stall nur Kälberaufzucht

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens im Jahr 2016 war die Abstandsregelung für Rinderhaltung des Bayer. Arbeitskreises „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ ausgesetzt.

Diese kann nun nach der TA Luft 2021 wieder als Beurteilungsgrundlage (spezielle landesspezifische Regelung) herangezogen werden. Das folgende Diagramm gilt für ein Dorfgebiet:
Quelle: Arbeitskreis „Immissonsschutz in der Landwirtschaft in Bayern“

Bei 88 GV ergibt sich ein Mindestabstand von etwa 38 m für den „grünen Bereich“, bei 50 GV ein Mindestabstand von 30 m.

Die tatsächlichen Abstände zum jeweils nächstgelegenen Betrieb sind in den nachfolgenden Grafiken dargestellt:

Abstand zum Betrieb Kroiß mit 50 GV: etwa 80 m

Abstand zum Betrieb Würnstl mit 88 GV: etwa 100 m 

Die tatsächlichen Abstände überschreiten die Mindestabstände deutlich, so dass auch nach der Abstandsregelung für Rinderhaltung nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geruchsbelästigungen zu rechnen ist.

Gewerbebetriebe

In Limberg befindet sich ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen (Krautenbacher GbR). Am Standort Limberg 7 befindet sich lediglich das Büro der Firma, die Maschinen selbst stehen außerhalb des Ortsteils. Daher verursacht der Betrieb innerhalb des Satzungsgebietes keine schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Geräuschimmissionen.

Westlich des Anwesens Limberg 3 befindet sich eine Halle des früheren Busunternehmens Mitterer. Diese Firma existiert nicht mehr.
Die Halle wird von einem anderen Busunternehmen als Busgarage genutzt. Eine Werkstatt o. ä. Nutzungen gibt es hier nicht. Die Busse werden überwiegend im Schülerverkehr genutzt Zur Nachtzeit, also vor 6 Uhr und nach 22 Uhr, findet hier in der Regel keine Fahrbewegung statt. Daher verursacht auch dieser Betrieb innerhalb des Satzungsgebietes keine schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Geräuschimmissionen.

Insgesamt verursachen die Betriebe innerhalb des Satzungsgebietes keine schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Geräuschimmissionen. Die Betriebe werden auch durch die Erweiterung der Satzung nicht in ihrem genehmigten Bestand eingeschränkt.

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ist Mitglied des Gemeinderats Wolfgang Mayer nicht im Sitzungssaal anwesend. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Begründung ist entsprechend zu ergänzen, die Festsetzungen zum Immissionsschutz sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2023 17:19 Uhr