Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 10.11.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 02.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 5.2.5

Sachverhalt

uszug:

Allgemeines Wasserrecht
Hinweis: Der Ortsteil Limberg liegt in einem sogenannten wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet (Trinkwassernutzung) lt. Regionalplan. Der wasserwirtschaftlichen Beurteilung durch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein kommt daher besondere Bedeutung zu. 

Abwasserbeseitigung
Bezüglich der geplanten Abwasserbeseitigung wird auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 29.12.2017 verwiesen. 

Hinweis: 
Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebietes 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz. Anderweitige Stellungnahmen anderer Sachgebiete/Fachbereiche bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentlichen Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde/Stadt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Zur Lage im wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet wird auf die aktuelle Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 11.11.2022 verwiesen. Die Stellungnahme vom 29.12.2017 wurde bereits abgewogen, hierzu haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2023 17:19 Uhr