2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bürgermeisterin Lang geht eingangs der Diskussion auf den nachfolgenden Sachverhalt und auf die allgemeinen Planungsziele ein. Sie stellt fest, dass den Mitgliedern des Gemeinderates alle eingegangenen Schreiben im Ratsinformationssystem als Anlage zur jeweiligen Beschlussvorlage zur Verfügung gestellt wurden und sich das Gremium somit selbst einen Überblick über die Bewertung der Stellungnahmen durch die Verwaltung verschaffen konnte.
Aufgrund des Öffentlichkeitsgebotes werden bei der Behandlung der Bebauungsplanänderung die von der Verwaltung verfassten Stellungnahmen verlesen und somit nochmals zusammengefasst der Inhalt der Stellungnahmen wiedergegeben. 
Gegen die von der Bürgermeisterin vorgeschlagene Vorgehensweise werden keine Einwände erhoben.

Der Gemeinderat Taching a. See hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies II“ beschlossen und die Planunterlagen gebilligt, betreffend der Fl.Nr. 77, 77/4 und einer Teilfläche aus Fl.Nr. 77/5 der Gemarkung Tengling, (nahe der bestehenden Bebauung „Thalwies 4 und 4a“). 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt:
Aufgrund des dringenden Wohnraumbedarfes der einheimischen Bevölkerung sollen im Norden des Ortsteils Tengling im Bereich „Thalwies“ im Anschluss an die bestehende Bebauung drei weitere Bauparzellen entstehen. 
Durch die Erweiterung des Bebauungsplanes soll eine geregelte Bebauung im Ortsrandbereich von Tengling ermöglicht werden. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sieht das Planungskonzept drei Bauparzellen vor, auf denen insgesamt drei Wohngebäude mit jeweils maximal zwei Wohneinheiten errichtet werden können.

I. Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 27.12.2022 bis einschl. 27.01.2023, durch Aushang der entsprechenden Planunterlagen im Rathaus, II. Stock, stattgefunden. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See Dezember/2022 (veröffentlicht am 16.12.2022). Die erforderlichen Unterlagen wurden auch auf der gemeindlichen Internetseite der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Während der Auslegung sind folgende Schreiben/Stellungnahmen eingegangen:
- Schreiben von Klaus Öllinger

II. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Mit Schreiben vom 19.12.2022 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Fristsetzung bis zum 27.01.2023.

Folgende Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Landratsamt Traunstein, SG 3.36 Untere Verkehrsbehörde
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd
  • E.ON Bayern AG
  • Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Bautechnik 
  • Bauernverband Traunstein
  • Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein
  • Markt Waging a. See, z.Hd. 1. Bgm. Baderhuber


Folgende Behörden haben schriftlich Stellung genommen, jedoch keine Einwendungen vorgebracht, die eine Abwägung erforderlich machen würden:

  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 27.01.2023
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Traunstein vom 20.12.2022
  • Handwerkskammer für München u. Oberbayern vom 27.01.2023
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 19.01.2023
  • Kabel Deutschland GmbH vom 27.01.2023
  • Energie Südbayern vom 28.12.2022
  • Stadt Tittmoning, Bauverwaltung vom 25.01.2023
  • Gemeinde Palling, Bauverwaltung vom 24.01.2023
  • Gemeinde Fridolfing, Bauverwaltung vom 19.12.2022


Folgende Behörden haben eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die eine Abwägung erforderlich machen oder der Kenntnisnahme dienen:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Untere Bauaufsichtsbehörde vom 02.02.2023
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14 Untere Naturschutzbehörde vom 19.01.2023
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 26.01.2023
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 Untere Immissionsschutzbehörde vom 26.01.2023
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 19.01.2023
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 25.01.2023
  • Staatliches Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau vom 23.01.2023
  • Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 20.01.2023
  • Bayernwerk Netz GmbH, Netzzentrum Ost vom 19.12.2022
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe vom 22.12.2022

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis vom o.g. Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2023 09:07 Uhr