Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.41 untere Immissionsschutzbehörde vom 26.01.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.2.4

Sachverhalt

Textauszug: 

Zur vorliegenden Planung bestehen aus fachlicher Sicht keine grundlegenden Bedenken. Die Angaben zum Immissionsschutz (Lärm und Gerüche) wurden überarbeitet und reichen nun für eine sachgerechte Abwägung der Gemeinde aus. 

Hinweis: 
Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebiets Immissionsschutz. Anderweitige Stellungnahmen anderer Sachgebiete bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentlichen Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde/Stadt.


Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Es bestehen keine grundlegenden Bedenken zur vorliegenden Planung. An der Planung wird festgehalten, eine Anpassung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2023 09:07 Uhr