Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung v. 28.11.2019 von Hr. Huber: Sanierung Umbau und Nutzungsänderung von Teilbereichen des landw. Anwesens zu Wohnzwecken, Fl.Nr. 26 Gem. Tengling, Untere Dorfstr. 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 07.12.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 16.11.2023 beantragt der Bauherr die Verlängerung seiner Baugenehmigung. Der Antrag wurde form- und fristgerecht vor Ablauf der Frist eingereicht.

Für das Bauvorhaben „Sanierung, Umbau und Nutzungsänderung von Teilbereichen des landwirtschaftlichen Anwesens zu Wohnzwecken“ liegt mit Bescheid vom 28.11.2019 eine Baugenehmigung vor. Die Genehmigung gilt vier Jahre. Die Geltungsdauer kann auf Antrag um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Mit den Baumaßnahmen möchte der Antragsteller im Herbst 2024 / Winter 2025 beginnen.

Bauplanungsrechtlich kann der Verlängerung zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Rats wird darauf hingewiesen, dass das Dachflächenwasser auf dem gegenständlichen Grundstück wild abfließt. Es wird um ein klärendes Gespräch gebeten.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2024 10:24 Uhr