Bauantrag von Hr. Stockhammer: Anbau eines landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes als Heulager an bestehende Maschinenhalle, Fl.Nr. 1541, Gem. Taching, Grundstück Nähe Haunerting 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt öffentlich

Der Antragsteller plant den Anbau eines landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes als Heulager an die bestehende Maschinenhalle.

Südlich und östlich angrenzend wurde mit Bescheiden vom 12.09.2022 eine Güllegrube und ein Milchviehstall genehmigt.

Der nun geplante, „L-förmige“ Anbau hat zusammen mit der bereits bestehenden Maschinenhalle eine Gesamtabmessung von 18,21 m x 13,56 m. Dabei hat der geplante Anbau eine Grundfläche von 145 m². Die geplante Wandhöhe beträgt 6,97 m bzw. 5,11 m.

Der Anbau soll die bestehende Dachform (Pultdach) in gleicher Neigung fortführen.

Ein Stellplatz ist für das Vorhaben nicht notwendig.

Eine öffentliche Straßenanbindung ist vorhanden (Gemeindeverbindungsstraße Nr. 9, Tenglinger-Holzhauserweg).
Schmutzwasser wird nicht benötigt.
Es ist kein öffentlicher Regenwasserkanal vorhanden. Es ist daher eine eigenverantwortliche, fachgerechte Verwertung des Oberflächenwassers durch den Antragsteller notwendig.

Die Erschließung ist gesichert.

Es handelt sich um ein Vorhaben im Rahmen des Betriebs der landwirtschaftlichen Hofstelle und beurteilt sich somit nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen kann hergestellt werden.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2024 10:44 Uhr