3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt öffentlich
In der letzten Sitzung wurde kurz besprochen, die 3. Änderung lediglich mit drei Bauparzellen (Parzellen 1 bis 3 b) zu ändern bzw. zu erweitern. Dies hat den Vorteil, dass man nicht auf die Grundstücksverhandlungen eines Dritten abwarten muss, sondern man kann unmittelbar mit dem Bebauungsplan beginnen. Die Stichstraße befindet sich zwar geringfügig außerhalb des bestehenden Flächennutzungsplanes, jedoch ist ein Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf zu werten. Zudem wurde vorab Kontakt mit der Kreisbaumeisterin Heidi Wohlmeyer aufgenommen. Von Seiten der Kreisbaumeisterin gibt es zu dieser Vorgehensweise keine Einwände (siehe E-Mail vom 15.04.2024). Die Bebauungsplanänderung mit drei Bauparzellen hat den Vorteil, dass man nicht zugleich den Flächennutzungsplan ändern muss. Auch dieses Verfahren mit der Genehmigung durch das Landratsamt Traunstein würde ansonsten einige Zeit in Anspruch nehmen. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 471 der Gemarkung Tengling ist derzeit ein Schutzwall vorgesehen. Dieser kann eventuell bis zur Stichstraße versetzt werden.
1. Anlass zur Änderung des Bebauungsplans
Aufgrund eines Bauwunsches einer einheimischen Familie soll in diesem Bereich der bestehende Bebauungsplan geändert bzw. erweitert werden.
2. Ziele und Zwecke der Planänderung
Aufgrund des anhaltenden Wohnraumbedarfes im Ortsteil Tengling ist eine kleinräumige Erweiterung des bestehenden Baugebietes in Richtung Norden beabsichtigt. Die unmittelbar am bestehenden Ortsrand gelegene Fläche soll einer geregelten Bebauung mit Wohnhäusern entlang der bestehenden Verkehrsfläche zugeführt werden. Die Erschließung der neuen Parzellen erfolgt über die bestehende Graf-Törring-Straße sowie eine neu zu errichtende kurze Stichstraße. Damit kann dem bestehenden Wohnbaulandbedarf wenigstens zu einem Teil nachgekommen werden und die Ausweisung der geplanten Baugrundstücke ist daher unverzichtbar, um die Abwanderung junger Familien zu verhindern.
3. Vorbereitende Bauleitplanung
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Die Änderung des Bebauungsplans wird damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB).
Diskussionsverlauf
Mitglied des Gemeinderats Brigitte Thaler weist auf eine Ihrer Ansicht nach fehlende Eingrenzung des Bebauungsplanes links der noch zu errichtenden Stichstraße hin. Kämmerer Kraus sichert zu, den Hinweis an die Bauamtsleiterin, Frau Strohhammer, weiterzugeben.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, den Bebauungsplan „Thalwies“ nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern. Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplans ist der Planentwurf vom 08.05.2024.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer mindestens dreiwöchigen Planauflage im Rathaus a. See erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2025 15:59 Uhr