Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein vom 23.07.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 12.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.09.2024 ö beschließend 13.2.6

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein zur Kenntnis.
Das Arbeitspapier des Bayerischen Arbeitskreises „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ hat nur empfehlenden Charakter. Hierzu wurde auch Rücksprache mit dem LRA Traunstein gehalten. Demnach muss lt. Umweltingenieur zu den Fahrsilos in jedem Fall ein Mindestabstand von 25 m eingehalten werden. Dies ist in der Planung gegeben (ca. 35 m Abstand zum Baugebiet, ca. 38 m zur Baugrenze). Das auf Fl.-Nr. 77 geplante Wohnhaus rückt auch nicht näher an die Fahrsilos heran als das bestehende Wohnhaus auf Fl.-Nr. 89 (ca. 22 m). Insofern ist davon auszugehen, dass die Fahrsilos aufgrund der bereits bestehenden Bebauung nicht noch erweitert bzw. näher herangebaut werden können. Somit ist die zukünftige Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes in dieser Hinsicht auch derzeit schon gewissermaßen eingeschränkt. Der betroffene Landwirt wurde auch aktiv in die Planung mit einbezogen. Er hat zu der Bebauungsplanänderung eine Stellungnahme abgegeben. Dieser möchte, wenn nötig die westlichen Fahrsilos erweitern. Dadurch verringert sich der Abstand zum geplanten Baugebiet jedoch nicht. Da sich das Baugebiet auch nördlich der Fahrsilos befinden und somit außerhalb der Hauptwindrichtungen, ist eine Beeinträchtigung für die bestehende Landwirtschaft vorliegend nicht gegeben, zumal bereits ein geringerer Abstand zum Anwesen Thalwies 1 besteht. Eine Änderung der Planung ist somit nicht geboten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2025 09:28 Uhr