Feststellung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 04.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 04.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt öffentlich

Der Kämmerer erörtert den Mitgliedern des Gemeinderats den Feststellungsbeschluss. Mit der Feststellung wird die Rechnungslegung nach der örtlichen Rechnungsprüfung abgeschlossen und der von der Verwaltung erstellte Entwurf der Jahresrechnung wird mit dem Feststellungsbeschluss eine Jahresrechnung der Gemeinde. Mit dem Feststellungsbeschluss wird das Zahlenwerk der Rechnung fixiert. 
Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2023 wurde am 20.11.2024 durchgeführt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und Kämmerer Kraus berichten über das Ergebnis der Prüfung. Die TZ aus der Prüfungsniederschrift wurden hinreichend beantwortet. Die Bürgermeisterin schlägt daher im Anschluss vor, das Zahlenwerk mit dem Feststellungsbeschluss zu fixieren. 
Auch die vom BKPV erstelle Bilanz für 2023 der Betriebe gewerblicher Art (BgA) liegt vor. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Gewinn von 66.580,71 € aus. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Taching a. See in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. 
Der Jahresüberschuss 2023 des BgA (Fremdenverkehrseinrichtungen) in Höhe von 66.580,7
1 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und wie bisher der Gewinnrücklage zugeführt. Auch künftige Jahresüberschüsse werden der Gewinnrücklage zugeführt. Verbindlichkeiten bei der Gemeinde Taching a. See (Hoheitsverwaltung) sind auch weiterhin banküblich zu verzinsen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 09:39 Uhr