Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein SG4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz) vom 17.10.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.11.2024 ö beschließend 7.2.2

Sachverhalt öffentlich

Das Landratsamt Traunstein SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz) schreibt Folgendes:

Stellungnahme:
Aus wasser- und bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Einwände.

Niederschlagswasserbeseitigung
Die Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung sind gemäß dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. Die Anwendbarkeit der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) bzw. die Erlaubnispflicht sind durch den Bauherrn eigenverantwortlich zu prüfen.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden an den Grundstückseigentümer weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 09:35 Uhr