Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein (Untere Naturschutzbehörde) vom 17.07.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 03.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 03.04.2025 ö 7.2.2

Sachverhalt öffentlich

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Traunstein schreibt folgendes:

Sehr geehrte Frau,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht wird zu oben genannter Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“ wie folgt Stellung genommen:
 
Für den vorliegenden Bebauungsplan wird die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung mit Hilfe der „Vereinfachten Vorgehensweise“ geregelt. 
Bei Anwendung dieser Methode müssen in der Planung sowohl Maßnahmen zur ökologischen Lebensraumverbesserung als auch zur landschaftstypischen Eingrünung des neuen Baugebietes beinhaltet sein. 
Als Maßnahme zur Lebensraumverbesserung und landschaftstypischen Eingrünung wird die Pflanzung von Gebüschgruppen und Einzelbäumen auf einem nur 5 m breiten Streifen im Bereich der privaten Grünflächen unmittelbar angrenzend an die Baugrenzen ausgewiesen.
Aus naturschutzfachlicher Sicht dienen diese Festsetzungen zur Bepflanzung mit Sträuchern lediglich der Durchgrünung und einer optischen Ortsrandeingrünung. Eine ökologische Wirkung zur Lebensraumverbesserung für die heimische Pflanzen- und Tierwelt ist nicht gegeben, da die Umsetzung durch die jeweiligen Privateigentümer sehr ungewiss bleibt und nur schwierig durch die Gemeinde gelenkt werden kann. Die gärtnerische Nutzung des sehr schmalen Streifens wird hier die Entwicklung eines störungsarmen Lebensraumes für verschiedene Tiergruppen unterbinden. 
Eine echte Lebensraumverbesserung benötigt breitere Räume, die aus der gärtnerischen Nutzung ausgespart bleiben und als öffentliche Grünflächen unmittelbar durch die Gemeinde hergestellt werden.
Der Grünstreifen sollte daher dringend verbreitert werden und als öffentlicher Grünstreifen durch die Gemeinde mit gebietseigenen Gehölzen bepflanzt werden.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
 
 
Mit freundlichen Grüßen 


Naturschutz- und Waldrecht“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.  Der Bebauungsplan sieht eine 5 m breite private Grünfläche zur Eingrünung vor, die mit standortheimischen Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen ist.  Pro angefangenen 300 m² Grundstücksfläche ist zumindest 1 standortheimischer Laub- oder Obstbaum zu pflanzen. Gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ wird in der Checkliste Pkt. 2.2. hinsichtlich der Lebensraumverbesserung auf Anlage 2 verwiesen. Diese sieht in Tabelle 2.2. bei einer naturnahen Gestaltung sowohl von privaten als auch öffentlichen Grundstücken durch die Festsetzung einer Mindestanzahl von autochthonen Bäumen eine anrechenbare Vermeidungsmaßnahme und mögliche positive Effekte. Insofern sind durch die getroffenen Festsetzungen durchaus Maßnahmen zur Durchgrünung und Lebensraumverbesserung gegeben. Um den Effekt noch etwas zu verstärken, könnte pro 250 m² Grundstücksfläche (anstatt 300 m²) die Pflanzung eines autochthonen Baumes festgesetzt werden.  
Die Breite der privaten Grünfläche mit 5 m könnte durch einen Grunderwerb von 3 m durch die Gemeinde auf 8 m vergrößert werden. Diese zusätzliche Fläche könnte als Wiese oder Schotterrasen gestaltet werden und der Unterbringung der Regenwasserleitungen dienen. Für eine Umsetzung der Eingrünungsmaßnahmen sollten jedoch, wie bisher vorgesehen, die jeweiligen Eigentümer verantwortlich sein. Diese sollten gemäß Umweltbericht (Pkt. 8) im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde überprüft werden. (Hinweis: Mit Frau Antwerpen wurde diesbezüglich Rücksprache gehalten und es besteht soweit Einverständnis.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 09:22 Uhr