Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 09.07.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 03.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 03.04.2025 ö 7.2.3

Sachverhalt öffentlich

Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein schreibt folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren, 

 das Wasserwirtschaftsamt Traunstein nimmt als Träger öffentlicher Belange wie folgt 
Stellung: 

1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht 
nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen 

- entfällt – 

2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstands 

- entfällt – 

3. Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z. B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen) 

- entfällt – 

4. Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage 

4.1 Grundwasser/ Trinkwasserschutzgebiet Brunnen „Tengling“ 
Mit den Ausführungen unter Punkt C. Textliche Festsetzungen, Nr. 11 besteht Einverständnis.  
In der Begründung zur Bebauungsplanänderung werden unter Nr. 9 die Thematik des druckhaften Grundwassers korrekt dargelegt und im Bebauungsplan unter Punkt C. 
Textliche Festsetzungen, Nr. 11 zum Schutz des Grundwassers sowie der Bebauung wurden formuliert und sind einzuhalten. 

4.2 Oberflächengewässer/ Überschwemmungssituation 

4.2.1 Starkniederschläge 
Unter Punkt D. Textliche Hinweise, Nr. 2 ist auf die Thematik Starkregenereignisse und wild abfließendes Oberflächenwasser eingegangen. Ob und wie weit die empfohlenen baulichen Schutzmaßnahmen ausreichend wirksam sind, kann von uns im Rahmen dieser Stellungnahme und mit den vorliegenden Unterlagen nicht beurteilt werden. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt bei der Gemeinde bzw. bei den Planern und den Bauherren. 

4.2.2 Oberflächengewässer 
Oberirdische Gewässer werden durch das Vorhaben nicht berührt. 

4.3 Abwasserentsorgung 
Das vorgesehene Baugebiet ist im Trennsystem zu erschließen (vgl. § 55, Abs. 2 
WHG). 

4.3.1 Schmutzwasser 
Schmutzwasser ist über die zentrale Kanalisation zu entsorgen. 
Die ausreichende Leistungsfähigkeit der vorhandenen Abwasseranlagen (Kanalisation, Mischwasserbehandlungsanlagen, Kläranlage) sowie das Vorliegen der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen sind in eigener Zuständigkeit durch die Gemeinde zu überprüfen. 

4.3.2 Niederschlagswasser 
Mit den Festlegungen zur Behandlung und Ableitung des Niederschlagswassers (Punkt C. Textliche Festsetzungen, Nr. 12 sowie Punkt D. Textliche Hinweise, Nrn. 3 und 4) besteht Einverständnis. 

4.4 Altlastenverdachtsflächen 
Mit den Ausführungen unter Punkt D. Textliche Hinweise, Nr. 5 besteht Einverständnis.  

Das Landratsamt (Abteilung 6 - Gesundheit sowie SG 4.16 - Wasserrecht und SG 4.40 - 
Bauamt) erhält einen Abdruck der Stellungnahme. 

Mit freundlichen Grüßen 
 

gez.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. 

Grundwasser/Trinkwasserschutzgebiet Brunnen „Tengling“
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Oberflächengewässer/Überschwemmungssituation
Nach dem bestehenden Ausschnitt aus der Hinweiskarte für Oberflächenabfluss und Sturzflut kommt man zu dem Ergebnis, dass potenzielle Fließwege bei Starkregen (gelbe Linie) sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden. Zudem wurde die Höhenlage der Gebäude relativ weit nach oben festgesetzt, um die Gefahr von möglichen Starkniederschlägen zu vermeiden. Zusätzlich wird die Planerin angehalten, einen Wall im Bereich der künftigen Straßenfläche darzustellen, welcher im Rahmen der Erschließungsarbeiten umgesetzt werden soll.

Abwasserentsorgung
Das gegenständliche Baugebiet ist in einem Trennsystem zu erschließen. Um zu prüfen, ob die bestehende Schmutzwasserableitung ausreichend dimensioniert ist, wurde die Bautechnik der Gemeinde Taching a. See beteiligt. Es wurden hierzu keine Einwände vorgebracht, sodass vorliegend von einer ausreichenden Erschließung auszugehen ist. Zudem ist die Bautechnik und ein beauftragtes Ingenieurbüro mit der Erschließungsplanung des Baugebiets beauftragt. Für die Niederschlagswasserableitung konnte ein Grundstück erworben werden. Die derzeitige Erschließungsplanung wurde an den nun aktuellen Gegebenheiten angepasst und die Unterlagen für eine wasserrechtliche Erlaubnis werden derzeit erarbeitet. 

Altlastenverdachtsflächen
Dass mit den Hinweisen im Bebauungsplan Einverständnis besteht, wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 09:22 Uhr