Bedarfsanerkennung für die geplante Errichtung einer Kinderkrippe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 16.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 16.05.2019 ö 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 11.04.2019 wurde der Rat informiert, dass akuter Handlungsbedarf bei der Schaffung weiterer Krippenplätze besteht. Nach den aktuellen Anmeldezahlen haben zu Beginn des Kinderkrippenjahres 2019/2020 19 Krippenkinder keinen Betreuungsplatz. Mit Beschluss des Marktgemeinderats vom 11.04.2019 wurde daher der Bedarf von 20 Betreuungsplätzen für eine altersgemischte Gruppe für das Betreuungsjahr 2019/2020 anerkannt. Wie dem Rat bekannt ist, existieren zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Unterbringungsmöglichkeiten. Die Marktgemeinde wird daher das Problem kurzfristig mit einer Übergangslösung überbrücken. Die am 11.04.2019 beschlossene Bedarfsanerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Schaffung kurzfristiger Betreuungsmöglichkeiten in Form einer Übergangslösung. Den weiteren erwarteten langfristigen Bedarf an Krippenplätzen wird die Marktgemeinde mit einem Krippenneubau lösen müssen. Die Fertigstellung der baulichen Lösung zur Schaffung von 24 Krippenbetreuungsplätzen wird zu Beginn des Krippenjahres 2021/2022 anvisiert. Als erster Schritt wäre daher die Bedarfsanerkennung von 24 Krippenplätzen erforderlich. Für die Antragstellung zur Gewährung einer Förderung besteht enormer Zeitdruck, da bzgl. des Inves titionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ die Förderanträge mit allen Anlagen bis Ende August 2019 der Regierung von Oberbayern vorliegen müssen. Derzeit ist nicht bekannt, ob ein entsprechendes Nachfolgeprogramm aufgelegt wird. Sollte die Marktgemeinde aufgrund des erforderlichen Entscheidungsprozesses eine Antragstellung bis Ende August 2019 nicht schaffen, so ist mit spürbaren finanziellen Nachteilen bei der Gewährung von Fördermitteln zu rechnen.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Bernhard Kraus erläuterte den rechtlichen Hintergrund der Bedarfsanerkennung. Der entsprechende Beschluss ist Grundlage für die Beantragung eines Zuschusses beim Freistaat Bayern. Wegen der Befristung des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ bis Ende August besteht ein enormer Zeitdruck für die Antragstellung, so Kraus zum Ende seiner Ausführungen.
GRin Obermayer stellte daraufhin den Antrag, die Schaffung der 24 Betreuungsplätze bereits für das Kinderkrippenjahr 2020/21 einzuplanen. Der Antrag wurde sogleich von Bürgermeister Baderhuber in den folgenden Beschlussvorschlag mitaufgenommen:

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis vom Bedarf weiterer Kinderkrippenplätze und stellt den Bedarf von 24 Krippenplätzen fest. Zur Schaffung der 24 Kinderkrippenbetreungsplätze sollen bis zum Beginn des Kinderkrippenjahres 2020/2021 entsprechende Baumaßnahmen fertiggestellt sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.08.2019 11:02 Uhr