Vorgabe der Regierung von Oberbayern auf Erhöhung der Einzelzimmerquote im Seniorenheim St. Martin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

In den stationären Einrichtungen muss nach § 4 Abs. 3 AVPfleWoqG (AusführungsVerordnungPflegeWohn- und QualitätsGesetz) ein angemessener Anteil der Wohnplätze als Einzelwohnplätze (EZ) ausgestaltet sein.
Der angemessene Anteil von Einzelzimmern in bestehenden Einrichtungen der Pflege beläuft sich lt. FQA (Fachstelle für Qualität in der Altenhilfe, kurz genannt Heimaufsicht) auf 75 %. > Wir liegen aktuell bei rd. 56,4 % bei ges. 78 Zimmern.

Natürlich haben wir bereits in 2016 den Antrag auf Verlängerung (25 Jahre) als auch den Antrag auf Befreiung gestellt. Dies, u. a. begründet durch: Verschlechterung der Einnahmesituation zur Finanzierung der Personalkosten, der Abschreibungen und der Annuitäten (wir haben noch rd. 933 TEUR € Restschulden aus Altbau), zusätzlich hohe Umbaukosten, Mehrkosten durch erhöhten Investsatz für verbleibende Bewohner, etc.
Damit darf sich die FQA aber nicht zufrieden geben, weil nun „wenigstens“ 65 % EZ-Quote erreicht werden soll. Die FQA erwartet nun Lösungsvorschläge, mit welchen Maßnahmen wir bis 2040 die geforderte Quote erreichen wollen.

Diese Umsetzung der EZ-Quote kann/ soll in mehreren Phasen erfolgen:

Möglichkeiten
  1. Umwidmung einer Altbau-Station (z.B.:EG (9 DZ)) in z. B.: solitäre Kurzzeitpflege, -Tagespflege, etc. mit dem Risiko der Belegung und Finanzierung (PK + SK, Umbau,.) bei dann rd. 64 % EZ-Quote oder gleich einen Neu- bzw. Anbau
  2. Umbauten diverser DZ in EZ ist sehr schwer zu bewerkstelligen.
Tragmauern, Fenster, Türen u.v.m. müssten versetzt werden.
Hinzu kommen neue Leitungen/ Armaturen für Bad/ WC, Stromversorgung,..
Finanzierung grundsätzlich möglich > aber mit steigendem Invest-Satz.
  1. Umwidmung von insges. 7 DZ in 7 EZ  > Quote = 65,4 %, FQA-Forderung erfüllt.
Mögliche Zimmer = Zi 318 + 302 (kein eigenes Bad/WC), 202, 163 + 155 (je 27m2), 118 und 102). Dadurch ist auch die Schaffung einer sog. Großstation (nach Muster EG, mit effizienteren Personaleinsatz-Pflege) im 1. OG denkbar und wir könnten von dem Gedanken die Speisesäle –aus Platzmangel- zu erweitern, Abstand nehmen. Wir haben uns aus Kostengründen für die Umwidmung entschieden. Damit können wir u. U. auch wieder rückabwickeln.
Info: Bei der letzten Seniorenkonferenz im Oktober d. J. wurde über weiterhin, stark steigenden Bedarf an Pflegebetten gesprochen und dann sollen wir (natürlich auch die Mitbewerber) Betten (DZ) reduzieren …

Auswirkungen:
Eine Bettenreduzierung hat natürlich auch Auswirkungen auf den Personalschlüssel.
D. h. bei der geforderten Reduzierung von gesamt 7 Betten (= 65,4 % EZ-Quote = FQA-Forderung erfüllt) müssen auch rd. 3 Vollkräfte, davon rd. 2,6 VK in der Pflege (Rente, Fluktuation,.) abgebaut werden, bzw. sind nicht mehr finanziert.
Ebenso verteilen sich die Kosten für Zinsen, AfA und Instandhaltung statt bisher auf 112 dann auf nur noch 105 Bewohner (= mögliche Steigerung des InvestSatzes unter Einberechnung der lfd. reduzierten Schulden und optimierten Zinssätze). Eine Fördermittelrückzahlung ist unwahrscheinlich, weil der Vorgang ja von der Regierung v. Obb. / FQA angestoßen wurde.
Damit können wir beim Personaleinsatz dosiert vorgehen/ planen.
Vielleicht besinnt sich aber auch die Politik aufgrund des steigenden Bettenbedarfs und wir können wieder rückabwickeln (= Umwidmung EZ in DZ).

Diskussionsverlauf

Der Geschäftsleiter des Seniorenheims, Hubert Sailer, erläutert eingangs die Hintergründe für die von der Heimaufsicht geforderte Erhöhung der Einzelzimmerquote.
In der folgenden Diskussion weist Sailer daraufhin, dass die Heimaufsicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen verbindlichen Fahrplan für die Umstellung haben möchte. Die als dritte Variante vorgesehene Umwidmung von 7 Doppelzimmer in Einzelzimmer hat den Vorteil, dass sie wieder rückgängig gemacht werden könnte, was bei baulichen Veränderungen nicht möglich ist. Die Erhöhung der EZ-Quote ist wegen der Knappheit von Pflegeplätzen ohnehin umstritten, so Sailer. Nach kurzer Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt die Umwidmung der DZ in EZ in mehreren (Planungs-)Phasen:
01.06.2020 (PSV):        2 DZ in EZ                Pers-Schlüssel 1:2,7 = 0,75 VK
01.06.2025:                2 DZ in EZ                Pers-Schlüssel 1:2,7 = 0,75 VK
01.06.2030:                3 DZ in EZ                Pers-Schlü ssel 1:2,7 = 1,10 VK (ges. = 2,6 VK/ Pflege)
Die Geschäftsleitung des Seniorenheims wird beauftragt, den Umwidmungsvorschlag der Heimaufsicht vorzulegen und einen entsprechenden Bescheid zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 10:52 Uhr