Stellungnahme zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 12.1

Sachverhalt

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat durch Aushang der Planunterlagen im II. Stock des Rathauses Waging a.See in der Zeit vom 20.09. bis 14.10.2019 stattgefunden. Hierauf ist durch eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der VG Waging a.See vom 20.09.2019 hingewiesen worden.

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Bis zum heutigen Tag haben folgende Personen Einwendungen, Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht:

  • Doris Waritschlager und Tilo Schröder-Waritschlager; Schreiben vom 13.10.2019

Textauszug:

„Stellungnahme/Einspruch zu o. g. Sachverhalt:

Durch die Änderung zum „MI“ entsteht hier wieder eine heranrückende Wohnbebauung an die Landwirtschaft! (Erntezeit, heißt auch z.B. Sonntagsarbeit! usw.)
Darum sprechen wir uns gegen diese FNP-Änderung aus!

  • Landwirtschaftliche Immissionen müssen geduldet werden, da sonst die Landwirtschaft und auch ihre Entwicklungsfähigkeit eingeschränkt wird.
Es muss zwingend eine „Schutzformulierung“ im Bebauungsplan aufgenommen werden, so wie im vorh. bez. B-Plan GE/SO an der Ottinger Str., textliche Hinweise Nr. 19 (Stand 26.07.2019)!

  • Wenn hier eine Wohn- und Gewerbebebauung entstehen soll, muss zudem sichergestellt werden, dass im Winter der Schnee nicht, wie bis jetzt leider üblich, einfach über die Straße in unser Feld geschoben wird!
Der Gemeinde gehört hier kein relativ breiter Streifen von 10-12m, wie schon mal behauptet wurde (vielleicht insgesamt mit Straße, aber nicht neben der Straße zusätzlich). Das heißt, hier ist kein Platz zum (zusätzlichen) lagern von Schnee aus privaten Grundstücken!!!! Weil dieser dann letztendlich auf unserem Grund liegt!

Wir untersagen für die Zukunft, dass unser Grundstück als Schneelagerplatz genutzt wird! Weder für das Grundstück Fl.Nr. 448 und auch nicht für die Marktgemeinde Waging. Gleiches gilt natürlich auch für das neu entstandene GE/SO an der Ottinger Str.!!!

Der Schutz der Landwirtschaft wurde bereits bei dem Projekt „Rewe/Rossmann“ mit Füßen getreten und diese Auswirkungen sind größtenteils nicht mehr zu beheben! Einschränkungen und Beeinträchtigungen durch Verkehr / Lärm- und Lichtimmissionen!

  • Die Grundwasserverhältnisse in diesem Gebiet sind immer noch nicht geklärt, wie auch bei GE/SO. Aus diesem Grund fordern wir nun hier ein hydraulisches Gutachten um endlich die Grundwasserfließrichtung zu bestimmen, was beim Rewe/Rossmann-Projekt geschickt umgangen worden ist. Wie viele wissen, laufen auf diesem Grundstück (Fl.Nr. 448) Pumpen im Keller der Lagerhalle. Da wir davon ausgehen, dass vermutlich Tiefgaragen und Keller entstehen werden, muss eben ein solches Gutachten gemacht werden und nicht wieder nur Baggerschürfe vom Grundstückseigentümer.
Bereits auf dem „Weixler-Grundstück“ (hinter Baugeschäft Lamminger) wurden große Eingriffe vorgenommen (Grundwasserabsenkung um die unterirdischen Regenrückhaltebehälter bauen zu können / usw. ???).
Somit muss nun zumindest hier (Fl.Nr. 448) ausgeschlossen werden, dass durch den Bau von Tiefgaragen bzw. Kellern ein Eingriff ins Grundwasser stattfindet.

Es darf zu keiner Beeinflussung der Grundwasserfließrichtung bzw. zu keinem Aufstau des Grundwassers führen.

Um eben sicher zu stellen, dass die Ober-/Unterlieger, nicht durch einen veränderten Grundwasserstand, negativ betroffen werden!

Die Beleuchtung des Gehwegs an der Ottinger Str. (zu Rewe/Rossmann) muss einen Blendschutz zu Fl.Nr. 504 erhalten und muss in der Nachtzeit (22.00 Uhr – 6.00 Uhr) abgeschaltet werden – sinnvoller und im Sinne der Klimafreundlichkeit/Artenschutz wäre eine Abschaltung schon um 20:30 Uhr nach Schließung der Märkte, da dann diese Beleuchtung niemand mehr braucht!
Gleiches wäre eigentlich auch beim GE/SO bei der Parkplatzbeleuchtung und bei den Werbeanlagen nötig gewesen!!

Mit freundlichen Grüßen
Waritschlager Doris / Schröder-Waritschlager Tilo“

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt das vorliegende Schreiben vom 13.10.2019 zur Kenntnis. Die vorgebrachten Einwendungen, Anregungen und Hinweise werden wie folgt abgewogen:

  • Landwirtschaftliche Immissionen

Der Hinweis wegen der Duldungspflicht landwirtschaftlicher Immissionen ist berechtigt. Für den späterer Bebauungsplan ist – analog zu anderen Bebauungsplänen der Marktgemeinde Waging a.See – die Berücksichtigung des folgenden textlichen Hinweises vorzumerken: „In der Umgebung des Baugebiets liegen landwirtschaftliche Betriebe und Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es auch bei ordnungsgemäßer landwirtschaftlicher Nutzung dieser Grundstücke zu Geruchs- und Lärmbelästigungen kommen kann. Von den landwirtschaftlichen Flächen und Betrieben ausgehende Immissionen, insbesondere Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen, auch über das übliche Maß hinausgehend, sind zu dulden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn landwirtschaftliche Arbeiten nach Feierabend sowie an Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden, falls die Wetterlage während der Erntezeiten solche Arbeiten erforderlich macht.“

  • Ablagerung des Räumgutes im Zuge des Winterdienstes

Die geschilderten Probleme mit dem öffentlichen und privaten Winterdienst in und an der Ottinger Straße werden zur Kenntnis genommen. Da sie mit der gegenständlichen Bauleitplanung nichts zu tun haben, erübrigt sich hierzu eine Wertung der Gemeinde. Gleichwohl sind die vorgebrachten Beschwerden von den Verantwortlichen des gemeindlichen Winterdienstes zu prüfen und es ist gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Da die Gemeinde neben der Ottinger Straße über einen öffentlichen Seitenstreifen von knapp 2 Meter Breite verfügt, sollte der Großteil des Räumgutes auf Gemeindegrund abgelagert werden können.
Für die Schneeräumung auf privaten Grundstücken ist die Gemeinde weder zuständig noch verantwortlich.

  • Grundwasserverhältnisse

Im Planungsbereich liegen keine Erkenntnisse über die Grundwasserstände vor. Diese sind bei Bedarf im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu ermitteln. Sollte im Zuge öffentlicher oder privater Bauvorhaben im Planbereich in das Grundwasser eingegriffen werden, so sind im Vorfeld die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes ist im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes besonderes Gewicht beizumessen.
Im Zuge künftiger öffentlicher oder privater Bauvorhaben im Planbereich ist ferner vom jeweiligen Bauherrn zu prüfen, ob  für die Beseitigung des Niederschlagswassers eine Genehmigung durch das Landratsamt Traunstein gemäß den Vorschriften der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung erforderlich ist.
Gemäß den Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes sollen eventuelle Tiefgaragen und zugehörige Abfahrten in die Kanalisation entwässert werden. Ein entsprechender Entwässerungsantrag ist bei Bedarf im Zuge der Objektplanung bei den Gemeindewerken Waging a.See einzureichen.

  • Beleuchtung

Die Vorschläge wegen eventuell reduzierter Betriebszeiten und etwaiger Blendschutzmaßnahmen für die öffentliche Beleuchtung an der Ottinger Straße stehen nicht im Zusammenhang mit der gegenständlichen Bauleitplanung, so dass sich eine Wertung der Gemeinde erübrigt. Gleichwohl sind die Vorschläge an die Gemeindewerke Waging a.See zur Prüfung weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 10:52 Uhr