Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 03.11.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 12.2.3.1

Sachverhalt

Textauszug:

„Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes wird von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Kenntnis genommen.
Inwieweit eine Durchmischung des Gebiets im Sinne des § 6 BauNVO erreicht werden kann, lässt sich anhand der vorliegenden Unterlagen nicht beurteilen. Auf die Gefahr des Etikettenschwindels wird hingewiesen. Eine abschließende Stellungnahme kann erst mit Vorlage der ausführlichen Begründung und somit im Rahmen der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
gez. Rupert Seeholzer, Kreisbaumeister“

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Auch die Gemeinde legt Wert darauf, da ss durch die Planänderung eine rechtlich einwandfreie Durchmischung des Gebiets im Sinne des § 6 BauNVO stattfindet. Keinesfalls soll das Gebiet zum Nachteil benachbarter gewerblicher Nutzungen in ein faktisches Wohngebiet „umkippen“. Zur Verträglichkeit der unterschiedlichen Nutzungen liegt bereits ein Schallschutzgutachten des Ingenieurbüros Hoock & Partner vom 17.09.2019 vor. Dieses Gutachten soll unter anderem die Grundlage für die noch zu erfolgende Ausarbeitung des Bebauungsplanes sein. Die Begründung zur gegenständlichen Flächennutzungsplanänderung ist hinsichtlich der Aussagen zur künftigen Nutzung nachzubessern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 10:52 Uhr