Handwerkskammer für München und Oberbayern; Schreiben vom 05.11.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 12.2.3.5

Sachverhalt

Textauszug:

„… die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Die Marktgemeinde Waging am See möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Bereich der Flurnummer 448 schaffen um ein Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umzuwidmen.
Der Antrag erfolgt im Auftrag des im Geltungsbereich ansässigen Bauunternehmers. Aus Sicht der Handwerkskammer für München und Oberbayern bestehen hierzu keine Einwände.
Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass sich laut Flächennutzungsplan angrenzend an das Planungsgebiet bisher unbebaute Gewerbeflächen befinden. Die Gewerbeflächen dürfen zukünftig nicht durch das Mischgebiet eingeschränkt werden, daher bitten wir um entsprechende Festsetzungen in der konkretisierenden Bebauungsplanung um insbesondere gegenseitige Beeinträchtigungen durch betriebsübliche Emissionen (Lärm, Geruch, Staub, etc.) zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Lisa Neugebauer, Referentin“

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Auch die Gemeinde legt Wert darauf, dass durch eine etwaig heranrückende Wohnbebauung im geplanten Mischgebiet keine Einschränkung für die Nutzung der umliegenden Gewerbebetriebe entsteht. Um die möglichen Lärmkonflikte festzustellen und in der Bauleitplanung entsprechend zu verarbeiten, wurde inzwischen eine schalltechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Hoock & Partner, Landshut vorgenommen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist niedergelegt in dem schalltechnischen Gutachten vom 17.09.2019, das der Begründung zur gegenwärtigen FNPL-Änderung als informative Anlage der Begründung beigelegt werden soll. Im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplanes sollen die im Gutachten vorgeschlagenen konkreten Festsetzungen zum Immissionsschutz berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 10:52 Uhr