Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern; Stellungnahme vom 30.10.2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 12.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Textauszug:
„… aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft sehen wir grundsätzliche Umwidmungen von Gewerbeflächen hin zu Mischgebieten kritisch. Die dargelegte Begründung drückt aus unserer Sicht keine Notwendigkeit zu Umwidmung aus.
Freundliche Grüße
Matthias Hausmann“
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Umwidmung des Gewerbegebiets in ein Mischgebiet geht auf einen entsprechenden Antrag des einzigen Grundstückseigentümers im Planbereich zurück. Selbstverständlich darf die von der Gemeinde in Aussicht gestellte Umwidmung nicht dazu führen, dass durch eine etwaig heranrückende Wohnbebauung im geplanten Mischgebiet eine Einschränkung für die Nutzung der umliegenden Gewerbebetriebe entstehen könnte. Um die möglichen Lärmkonflikte festzustellen und in der Bauleitplanung entsprechend zu verarbeiten, wurde inzwischen eine schalltechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Hoock & Partner, Landshut vorgenommen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist niedergelegt in dem schalltechnischen Gutachten vom 17.09.2019, das der Begründung zur gegenwärtigen FNPL-Änderung als informative Anlage der Begründung beigelegt werden soll. Im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplanes sollen die im Gutachten vorgeschlagenen konkreten Festsetzungen zum Immissionsschutz berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2020 10:52 Uhr