Antrag von Josef Held auf Erlass einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Buch


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.09.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 03.01.2019 hat Herr Josef Held aus Buch an die Marktgemeinde Waging a.See einen Antrag auf Erlass einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Buch gerichtet:

„Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge des Genehmigungsverfahrens für mein Bauvorhaben in Buch Nr. 3 (Nutzungsänderung von Nutzfläche zu Wohnfläche, genehmigt am 18.12.2018) habe ich erfahren, dass die Nutzung einer im Jahr 1998 genehmigten Einliegerwohnung nicht mehr zulässig ist. Es wäre die 3. Wohneinheit eines Gebäudes im Außenbereich. Der § 35 Abs. 4 BauGB steht dem entgegen.
Mit der Erstellung einer Außenbereichssatzung wäre die Nutzung der Einliegerwohnung jedoch wieder möglich. So äußerte sich jedenfalls der Bauamtsleiter Herr Seeholzer gegenüber dem Planer – Markus Kleißl – und mir beim Besprechungstermin im Bauamt bezüglich des Bauvorhabens.
Jedoch liegt die Erstellung einer Außenbereichssatzung im Ermessen der Gemeinde. Daher möchte ich den Bauausschuss der Gemeinde Waging am See bitten, die Erstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Buch wohlwollend zu prüfen.
Als Initiator: gez. Held Josef, Buch Nr. 3
Als betroffene Nachbarn: gez. Babinger Engelbert sen., Buch Nr. 7; Babinger Engelbert jun., Buch Nr. 7 a; Babinger Maria, Buch Nr. 4; Babinger Hubert, Buch Nr. 5; Harant Karl; Buch Nr. 2; Moll Josef, Buch Nr. 8; Salober Rosa, Buch Nr. 6.“

Die Gemeinde hat den Antrag vorab der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein wegen einer grundsätzlichen Einschätzung vorgelegt. Mit E-Mail vom 10.04.2019 hat Herr Kreisbaumeister Seeholzer folgendes geantwortet: „Die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Buch scheint grundsätzlich möglich, wenn sich der Umgriff auf die Hauptgebäude beschränkt. Im Übrigen ist eine Außenbereichssatzung nur dann möglich, wenn die Landwirtschaft nur mehr eine untergeordnete Rolle spielt und die Entwicklung eines möglicherweise kleinen landwirtschaftlichen Betriebes dadurch nicht erschwert wird. Aussagen dazu liegen uns nicht vor. Im Übrigen ist das Verfahren samt der Trägerbeteiligung abzuwarten.“


Nunmehr hat Herr Held über das Planungsbüro Kleißl einen Satzungsentwurf vorbereiten lassen, den der Bauausschuss mittels Aufstellungsbeschluss ins Verfahren schicken könnte.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, für den Ortsteil Buch das Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB gemäß dem vorliegenden Plankonzept des Planungsbüros Kleißl, Waging a.See vom 10.09.2019 einzuleiten. Alle anfallenden Kosten hat der private Veranlasser der Planung zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:44 Uhr