Antrag auf Vorbescheid von Herrn Schuhegger: Abbruch des landw. Wohnhauses und Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses, Fl.Nr. 1335 Gem. Nirnharting, Schuhegg 1 und 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Abbruch des landwirtschaftlichen Wohnhauses und den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses südlich von den bestehenden baulichen Anlagen. Die Grundfläche des Gebäudes ist mit ca. 140 m² geplant.

Ein Betriebsleiterwohnhaus ist als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde. Es werden zwei Stellplätze errichtet. Im Zuge des Vorbescheidsantrages wurde von einer Beteiligung der Nachbarn abgesehen.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Dem Antragsteller wird empfohlen das neu geplante Betriebsleiterwohnhaus aus Gründen der ortsplanerischen Gestaltung an gleicher Stelle (des best. landw. Wohnhauses) zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 11:03 Uhr