Änderung der Benutzungsordnung für die Mittagsbetreuung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.02.2020 ö 10

Sachverhalt

Das unter Top 9 beschlossene Spielgeld für die Mittagsbetreuung ist noch in die Benutzungsordnung für die Mittagsbetreuung vom 23.05.2014 aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Benutzungsordnung für die Mittagsbetreuung wie folgt zu ändern:

Nach § 4 Besuchsgeld wird folgender § 5 neu eingefügt:
㤠5
Sonderleistungen, Beschaffungskosten
Der Träger der Mittagsbetreuung kann für die Beschaffung von Spielmaterial, das verbraucht wird, einen monatlichen Pauschalbetrag von 5,-- € verlangen. Bei Nachweis höherer anteiliger Beschaffungskosten kann dieser Betrag vorübergehend erhöht werden. Der Pauschalbetrag ist mit dem Besuchsgeld zu entrichten.“
Die Nummerierung der nachfolgenden Bestimmungen wird entsprechend angepasst. Die beiliegende Benutzungsordnung wird Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2020 14:00 Uhr