Vorstellung des FTTH-Masterplans zur Breitbanderschließung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 24.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.09.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Für das Gebiet der Marktgemeinde Waging a. See wurde mittlerweile vom Ingenieurbüro IKT aus Regensburg ein Breitbandmasterplan erstellt. Der Masterplan enthält die Struktur für eine flächendeckende Glasfasererschließung für das Gemeindegebiet. Das Gebiet wurde dafür in 5 sog. „Cluster“ aufgeteilt mit jeweils einem Faserkonzentrator. Der Konzentrator ist der Mittelpunkt des Clusters, beim dem alle Glasfasern zusammenlaufen. In der beiliegenden Präsentation der Fa. IKT wird die Vorgehensweise bei der Erstellung des Masterplans ausführlich erläutert.
Die Kosten für den Masterplan wurde durch die Bundesförderung in Höhe von 50.000 € zum größten Teil abgedeckt.
Der Masterplan dient als Grundlage für einen kontinuierlichen Ausbau der Leerrohrstruktur. Auf Seite 21 der Präsentation hat die IKT die Kosten für die Leerrohrstruktur errechnet. Angesichts dieser erheblichen Summe sollte ab sofort das Ziel verfolgt werden, durch die Mitverlegung von Leerrohren bei jeglicher Art von Tiefbaumaßnahmen Synergieeffekte zu nutzen und damit Kosten zu sparen.
Für eine fachgerechte Planung und Dokumentation der Leerrohrverlegung ist der Abschluss eines Ingenieurvertrages mit der IKT im nichtöffentlichen Teil der Sitzung geplant.

Diskussionsverlauf

GL Röckenwagner stellt anhand der dem Top. beigefügten Präsentation den FTTH-Masterplan vor. Mit dem Masterplan besitzt die Gemeinde ein sehr gutes Konzept für den weiteren Ausbau des Glasfasernetzes im Gemeindegebiet, wobei jedoch eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Dokumentation erforderlich ist.
In der folgenden Diskussion wird angeregt, auf Grundlage des Masterplans die Verlegung der Leerrohre selbst in die Hand zu legen. GL Röckenwagner informiert darüber, dass das bei zukünftigen Projekten die Regel werden wird. Bei bereits genehmigten Projekten, wie z.B. der dritten Ausbauphase im westlichen Gemeindegebiet sind aufgrund der bereits genehmigten Förderbescheide keine Änderungen mehr möglich.

Datenstand vom 16.10.2020 13:10 Uhr